Abcashen mit US-Tauschbörsennutzern
Die amerikanische Musikindustrie geht weiterhin entschlossen gegen alle diejenigen vor, die in großer Zahl Songs aus dem Internet heruntergeladen haben.
Seit September 2003 wurden 3.935 Personen wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht verklagt. Mindestens 807 haben sich mit einem außergerichtlichen Vergleich einverstanden erklärt und meist eine Strafe von etwa 3.000 US-Dollarn[2.500 Euro] gezahlt.
Wenn es zum Gerichtsverfahren kommt, wird den Klägern in den meisten Fällen Recht gegeben, wie eine Erhebung ergab. Und dann werden meist Strafen von 7.500 Dollar und mehr fällig.
Vergangene Woche wies ein Gericht in San Francisco eine Berufungsklage von Filmstudios und Plattenfirmen gegen Grokster und Morpheus-Hersteller StreamCast Networks ab. Weil illegal getauschte Filme und Musikstücke nicht zentral auf Computern der Software-Hersteller gespeichert würden, seien diese auch nicht für den Inhalt der Dateien verantwortlich, entschieden die Richter.
Industrie unterliegt Tauschbörsen erneutDavid gegen Goliath
Inzwischen wird aber auch Kritik an den ungleichen juristischen Kräfteverhältnissen laut. "Ich habe nie zuvor eine Situation wie diese erlebt, in der es mächtige Kläger und Anwälte auf der einen Seite und einen Haufen gewöhnlicher Leute auf der anderen Seite gibt", sagte Richterin Nancy Gertner bei einer Veranstaltung in Boston.
Wenn man auf eine verhältnismäßig kleine Geldsumme verklagt werde, sei es kaum sinnvoll, sich einen kompetenten Copyright-Anwalt zu nehmen.
An der Westküste lehnte ein Richter eine Einstweilige Verfügung gegen eine Internet-Nutzerin mit der Begründung ab, dass dies deren Rechte verletzen würde.
