Verbot für "Killerspiele" in Deutschland

19.12.2007

Die deutsche Regierung hat am Mittwoch ein strengeres Jugendschutzgesetz beschlossen. Die Neuregelung sieht auch ein Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverbot für "gewaltbeherrschte" Computerspiele vor.

Das neue Jugendschutzgesetz verbessere den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor medialen Gewaltdarstellungen, insbesondere vor "gewaltbeherrschten" Computerspielen, sagte Familienministerin Ursula von der Leyen [CDU].

Mit der Neuregelung wird der Verbotskatalog für schwer jugendgefährdende Medien erweitert. Computerspiele, die "besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen" beinhalten, können mit Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt werden.

In Österreich setzt die Politik bei Spielen mit gewalttätigen Inhalten auf Auklärung. Die Jugendschutzgesetze sollen bundesweit mit einer verpflichtenden Alterskennzeichnung versehen werden. Verbote seien derzeit kein Thema, sagte Wiens Jugendstadträtin Grete Laska [SPÖ] im September.

Mindestgrößen für Alterskennzeichen

Gesetzlich festgeschrieben wurden zudem Mindestgrößen und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle [USK] und der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft [FSK].

"Heute sind die Kennzeichen, die Altersgrenzen und somit Abgabeverbote deutlich machen sollen, nur mit der Lupe zu lesen, das bringt in der Praxis rein gar nichts", sagte die Ministerin. Künftig sei auf den ersten Blick zu erkennen, welches Spiel für Kinder und Jugendliche freigegeben ist.

Auch die Europäische Union will entschlossener gegen Gewaltvideos und gewaltverherrlichende Computerspiele vorgehen. Dabei könnte künftig auch die europäische Polizeibehörde Europol zum Zug kommen, schlug EU-Justizkommissar Franco Frattini im Juni vor.

(dpa)