Handel will nicht gratis entsorgen
Die deutschen Einzelhändler wollen Elektroschrott nicht kostenlos zurücknehmen. "Wenn ein Händler bei seinem Kunden als freiwilligen Service ein Elektroaltgerät abholt, muss er dies auch in Rechnung stellen dürfen", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels [HDE], Holger Wenzel, am Mittwoch.
Der Verband reagierte damit auf den Referentenentwurf für das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz.
Demnach sollen deutsche Verbraucher vom Sommer kommenden Jahres an kaputte Fernseher, Computer und anderen Elektroschrott kostenlos bei kommunalen Sammelstellen wie Recyclinghöfen abliefern können.
Richtlinie gilt ab August 2005
Laut Gesetzesentwurf müssen die Hersteller vom 13. August
kommenden Jahres an alte Elektrogeräte zurücknehmen. Ab Juli 2006
dürften zudem bestimmte Schwermetalle und Flammschutzmittel in neuen
Geräten nicht mehr enthalten sein. Damit werden zwei EU-Richtlinien
über die Entsorgung von Altgeräten und die Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe in Neugeräten umgesetzt.
Richtlinie zu E-Müll bringt MehrkostenKorrektur verlangt
Wenn die Kunden die Geräte stattdessen beim Händler abgeben und dieser sie zur Sammelstelle bringt, müsse er dafür - anders als im Gesetzesentwurf vorgesehen - eine Gegenleistung verlangen können, forderte der HDE und verlangte eine Korrektur des Entwurfs.
Das gelte auch für die Pflicht der Anlieferer, nachzuweisen, dass das Altgerät aus dem Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Entsorgers stammt. "Wichtig ist doch, dass gesammelt wird, und nicht, wo gesammelt wird", betonte Wenzel.
Anfang August fand eine Anhörung mit Vertretern der Wirtschaft statt; das Gesetz soll bis Ende dieses Jahres verabschiedet werden.
