28.07.2004

KROATIEN

Mobilkom-Tochter gegen Roaming-Regeln

VIPnet, die kroatische Tochter der mobilkom austria, lässt vom Verfassungsgericht in Zagreb prüfen, ob die nationalen Roaming-Bestimmungen mit den geltenden kroatischen Gesetzen und der Verfassung vereinbar sind.

Das berichtet die kroatische Tageszeitung "Jutarnji list" am Mittwoch. VIPnet wehrt sich gegen die Bestimmung, dass Mobilfunkbetreiber einem Mitbewerber nationales Roaming ermöglichen müssen, sobald er mit seinem eigenen Mobilfunknetz 20 Prozent der Bevölkerung versorgen kann.

Man habe wiederholt das zuständige Ministerium und die Regierung darüber informiert, dass man keine gesetzliche Grundlage für eine solche Bestimmung sehe, erklärte VIPnet gegenüber der Zeitung.

Es sei im Interesse der Regierung und der Öffentlichkeit, klare Verhältnisse zu schaffen, damit die laufende Ausschreibung für die Vergabe weiterer Mobilfunklizenzen ungehindert abgewickelt werden könne.

"Verhinderung von Mitbewerbern"

Der Staatssekretär im zuständigen Verkehrsministerium, Drazen Breglec, verurteilte die Vorgangsweise. Diese stehe im Gegensatz zu der wiederholt geäußerten Aufforderung an die Mobilfunkbetreiber zu einem fairen Wettbewerbsverhalten.

"Es handelt sich hier um den Versuch, einen dritten Mitbewerber am Mobilfunkmarkt um jeden Preis zu verhindern. Aber das wird ihnen nicht gelingen", so der Staatssekretär für Telekommunikation.

Falls das Verfassungsgericht zum Schluss kommen sollte, dass eine Vorschrift nicht verfassungskonform sei, werde man die entsprechende Bestimmung anpassen und das nationale Roaming sowie die Ausschreibung weiterer Lizenzen fortsetzen.

VIPnet wies den Vorwurf, nicht an einem fairen Wettbewerb interessiert zu sein, zurück. Gerade VIPnet sei es gewesen, die den Wettbewerb auf den kroatischen Telekommarkt gebracht habe.