15.07.2004

GELDGEBER

Napster-Prozess geht weiter

Durch einen Beschluss eines US-Bundesgerichts kann die Musikindustrie ihren Prozess gegen Bertelsmann und Hummer Winblad Venture Partners fortsetzen.

Sowohl Bertelsmann als auch Hummer Winblad waren Geldgeber der alten Version der Musiktauschbörse Napster.

Die Unterhaltungskonzerne UMG Recordings und Capital Records beschuldigen beide der Urheberrechtsverletzung.

Die Unternehmen sollen während der Blütezeit des illegalen Musiktausches erhebliche Kontrolle über Napster gehabt haben und gelten als Verantwortliche, da sie das Service jederzeit hätten stoppen können.

Ungewöhnlicher Präzedenzfall

Das nun anlaufende Gerichtsverfahren bezieht sich auf Sachverhalte, die vor Jahren stattfanden. Dieser Fall könnte zu einem ungewöhnlichen Präzedenzfall werden, denn finanzielle Unterstützer werden für Gesetzesverstöße der geförderten Firmen haftbar gemacht.

Bisher befassten sich die Urheberrechts-Prozesse fast ausschließlich mit Personen, die dieses Recht direkt verletzten. Auch diejenigen, die andere ermutigten das Urheberrecht zu verletzen oder sie dabei anwiesen, wurden bislang zur Rechenschaft gezogen.

Der Antrag von Bertelsmann und Hummer Winblad die Klage fallen zu lassen, wurde abgewiesen. Die Schadenersatzansprüche belaufen sich auf mehrere Dutzend Mio. Dollar belaufen.