21.06.2004

WETTBEWERB

Niederlage für Intel gegen AMD

Der Oberste Gerichtshof der USA, der Supreme Court, hat entschieden, dass Dokumente für die Klärung einer EU-Wettbewerbsklage gegen Intel weitergegeben werden dürfen.

Konkurrent AMD hatte 2001 gegen die Geschäftspraktiken von Intel in Brüssel Beschwerde eingelegt. Demnach habe Intel Wettbewerbsverzerrend gehandelt und seine Konkurrenz bei der Erringung von Marktanteilen behindert.

AMD forderte zur Unterlegung seiner Anschuldigungen Firmen-Unterlagen aus einer, nicht mit dem aktuellen Fall in Zusammenhang stehenden, Gerichtsverhandlung aus den USA zwischen Intel und Intergraph. Bis dato ist die EU der Aufforderung jedoch nicht gefolgt.

Möglicher Boomerang

Ein Vertreter der EU hat aber bereits vor einiger Zeit deutlich gemacht, dass die EU die Dokumente eigentlich gar nicht will.

Der Anwalt der Europäischen Wettbewerbsbehörde sprach sich zuletzt gegen eine Bestätigung des Entscheids durch das höchste US-Gericht aus. Carter Philips argumentiert, dass dadurch ein unwillkommener Präzedenzfall geschaffen würde.