Niederlage für Intel gegen AMD
Der Oberste Gerichtshof der USA, der Supreme Court, hat entschieden, dass Dokumente für die Klärung einer EU-Wettbewerbsklage gegen Intel weitergegeben werden dürfen.
Konkurrent AMD hatte 2001 gegen die Geschäftspraktiken von Intel in Brüssel Beschwerde eingelegt. Demnach habe Intel Wettbewerbsverzerrend gehandelt und seine Konkurrenz bei der Erringung von Marktanteilen behindert.
AMD forderte zur Unterlegung seiner Anschuldigungen Firmen-Unterlagen aus einer, nicht mit dem aktuellen Fall in Zusammenhang stehenden, Gerichtsverhandlung aus den USA zwischen Intel und Intergraph. Bis dato ist die EU der Aufforderung jedoch nicht gefolgt.
Mit dem Urteil liegt die Entscheidung wieder beim zuständigen Gericht in Kalifornien, dass nun über die Weitergabe der Dokumente entscheidet. Laut Urteil muss ein Gericht die Weitergabe von Dokumenten als Hilfe in einem juristischen Verfahren im Ausland nicht anordnen, kann es aber.
EU will US-Dokumente gegen Intel nichtMöglicher Boomerang
Ein Vertreter der EU hat aber bereits vor einiger Zeit deutlich gemacht, dass die EU die Dokumente eigentlich gar nicht will.
Der Anwalt der Europäischen Wettbewerbsbehörde sprach sich zuletzt gegen eine Bestätigung des Entscheids durch das höchste US-Gericht aus. Carter Philips argumentiert, dass dadurch ein unwillkommener Präzedenzfall geschaffen würde.
