Data-Retention passiert Rechtsausschuss

deutschland
07.11.2007

Letzte Hürde vor Abstimmung genommen

Der deutsche Bundestag kann am Freitag über die Neufassung der Telekommunikationsüberwachung und die vorsorgliche Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten entscheiden. Gegen den Einspruch der Opposition billigte der Rechtsausschuss des Bundestages am Mittwoch den umstrittenen Gesetzesentwurf, wie der Ausschussvorsitzende Andreas Schmidt [CDU] auf Anfrage mitteilte.

Eingeschränkter Schutz für Geheimnisträger

Die Vorratsdatenspeicherung setzt eine EU-Richtlinie um. Danach sollen alle Verbindungsdaten - nicht die Inhalte - für ein halbes Jahr gespeichert werden und für Zwecke der Strafverfolgung zur Verfügung stehen.

Die Neufassung der Telekommunikationsüberwachung beschränkt die zulässige Überwachung vorerst auf schwere Straftaten. Auf Kritik stößt hierbei der abgestufte Schutz für Berufsgeheimnisträger. Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete sind absolut vor Abhörmaßnahmen geschützt, andere Gruppen wie Ärzte, Journalisten und die übrigen Anwälte nur eingeschränkt.

(dpa)