Neue Verordnung zu Mehrwertdiensten
Mit einer neuen Verordnung, die am Mittwoch in Kraft getreten ist, will die Telekom-Regulierungsbehörde RTR den Missbrauch mit Mehrwertnummern eingrenzen.
Die eindeutige Zuweisung von bestimmten Vorwahlnummern für bestimmte Telefon- oder Internet-Dienste soll das Problem lösen helfen, einem fragwürdigen Mehrwertdiensteanbieter im Nachhinein ein Vergehen vorwerfen zu können.
Immer mehr Beschwerden
Alleine von 2002 auf 2003 haben die Beschwerden bei der
RTR-Schlichtungsstelle um 80 Prozent zugenommen. Heuer könnten sie
um knapp 100 Prozent "explodieren", sagte RTR-Chef Georg Serentschy
am Mittwoch.
Telekom-Kundenbeschwerden boomenSchutz ab 2005
Ab 1. Jänner 2005 können demnach Internet-Nutzer, die sich mit einem Modem einwählen, nicht mehr unbeabsichtigt Opfer eines Dialers [Software zur Einwahl in kostenpflichtige Nummern] werden.
Bisher mussten Anbieter von fragwürdigen Mehrwertdiensten wenig fürchten. Laut RTR gab es bis dato nur Verwarnungen. Der Grund dafür war das Problem, einem Mehrwertdiensteanbieter im Nachhinein ein Vergehen nachzuweisen.
Künftig soll das durch die klare Zuweisung von bestimmten Telefonvorwahlen leichter sein. Kostenlose Rufnummern sind demnach künftig unter 0800 zu finden, 0810, 0820, 0821, 0828 kosten einen geringen Cent-Betrag, richtig teuer wird es bei 0900-Nummern und deren Abwandlungen, wie 0930 für zeitverrechnete Sexangebote.
Leitungsunterbrechung nach 30 Minuten
Bei den Sexangeboten darf demnach maximal 3,64 Euro pro Minute
verrechnet werden, nach spätestens 30 Minuten muss die Verbindung
automatisch unterbrochen werden, es kann also ein Maximalschaden von
rund 109 Euro entstehen. "Eventtarifierte Entgelte" - beispielsweise
Zuschauer-Abstimmungen bei Castings-Shows - dürfen maximal zehn Euro
pro Ereignis betragen.
DT sperrt Dialer-AuslandsverbindungenFür Dialer darf ab 30. September nur noch die Vorwahl 0939 verwendet werden. Ab Jänner 2005 ist diese Nummer für den Verbraucher nur noch zu erreichen, wenn er das von seinem Internet-Betreiber verlangt, so Serentschy.
Telefonauskunftsdienste [Nummernbereich 118] müssen, wie andere Mehrwertdienste auch, eine kostenlose Tarifansage durchführen. Eine Weitervermittlung zu Erotikdiensten ist verboten.
Beratung bei Streitschlichtung
Für eine unverbindliche Erstberatung in Streitschlichtungsfällen
hat die RTR-GmbH ein Call-Center unter der Nummer 0810 511 811
eingerichtet.
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