12.05.2004

ÖSTERREICH

Neue Verordnung zu Mehrwertdiensten

Mit einer neuen Verordnung, die am Mittwoch in Kraft getreten ist, will die Telekom-Regulierungsbehörde RTR den Missbrauch mit Mehrwertnummern eingrenzen.

Die eindeutige Zuweisung von bestimmten Vorwahlnummern für bestimmte Telefon- oder Internet-Dienste soll das Problem lösen helfen, einem fragwürdigen Mehrwertdiensteanbieter im Nachhinein ein Vergehen vorwerfen zu können.

Schutz ab 2005

Ab 1. Jänner 2005 können demnach Internet-Nutzer, die sich mit einem Modem einwählen, nicht mehr unbeabsichtigt Opfer eines Dialers [Software zur Einwahl in kostenpflichtige Nummern] werden.

Bisher mussten Anbieter von fragwürdigen Mehrwertdiensten wenig fürchten. Laut RTR gab es bis dato nur Verwarnungen. Der Grund dafür war das Problem, einem Mehrwertdiensteanbieter im Nachhinein ein Vergehen nachzuweisen.

Künftig soll das durch die klare Zuweisung von bestimmten Telefonvorwahlen leichter sein. Kostenlose Rufnummern sind demnach künftig unter 0800 zu finden, 0810, 0820, 0821, 0828 kosten einen geringen Cent-Betrag, richtig teuer wird es bei 0900-Nummern und deren Abwandlungen, wie 0930 für zeitverrechnete Sexangebote.

Für Dialer darf ab 30. September nur noch die Vorwahl 0939 verwendet werden. Ab Jänner 2005 ist diese Nummer für den Verbraucher nur noch zu erreichen, wenn er das von seinem Internet-Betreiber verlangt, so Serentschy.

Telefonauskunftsdienste [Nummernbereich 118] müssen, wie andere Mehrwertdienste auch, eine kostenlose Tarifansage durchführen. Eine Weitervermittlung zu Erotikdiensten ist verboten.