EU sieht Präzedenzfall für Microsoft
Im Konflikt mit Microsoft um die Vergabe von Lizenzen sieht sich die EU-Kommission durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes [EuGH] in einem anderen Fall bestätigt.
Die vom höchsten EU-Gericht gesetzten Missbrauchsbedingungen träfen auch auf den Fall Microsoft zu, sagte die Sprecherin von EU- Wettbewerbskommissar Mario Monti am Donnerstag in Brüssel.
Die EU-Behörde hatte den Softwarekonzern vor einem Monat zu einem Bußgeld von knapp einer halben Milliarde Euro verurteilt und ihn ultimativ zu Änderungen und Öffnungen des Betriebssystems Windows verpflichtet.
Rekordstrafe gegen MicrosoftPräzedenzfall
Im zitierten Fall ging es nach Angaben des Gerichts um den Pharmadienstleister IMS Health.
Die Richter urteilten, die Weigerung eines dominierenden Unternehmens, Lizenzen an Konkurrenten zu vergeben, sei nur unter "außergewöhnlichen Umständen" ein Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht.
Missbrauch gebe es dann, wenn gleichzeitig folgende drei Umstände vorliegen: Der Lizenznehmer will neue Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die der Lizenzinhaber nicht anbietet. Die Weigerung zur Lizenzvergabe ist aus sachlichen Gründen nicht gerechtfertigt. Die Weigerung zur Lizenzvergabe verhindert jegliche Konkurrenz.
