27.04.2004

22 MIO. EURO

Einigung bei TA-Universaldienst-Forderung

Im jahrelangen Streit über Forderungen aus der Universaldienstverordnung hat sich die Telekom Austria [TA] mit zwölf alternativen Telekom-Betreibern auf privatrechtlichem Weg - also ohne Verfahren vor dem Telekom-Regulator - nun auf einen Ausgleich geeinigt.

Die TA bekommt demnach für von 1999 bis 2004 erbrachte Leistungen wie den Betrieb von öffentlichen Telefonzellen und die Wartung von Telefonleitungen in entlegenen Gebieten insgesamt 22 Mio. Euro, wobei die TA samt mobilkom austria den Großteil davon selbst aufbringt, so Telekom-Regulator Georg Serentschy.

Beitragspflichtig sind laut Gesetz alle Telekom-Unternehmen mit einem Mindestumsatz von fünf Mio. Euro. Konkret zur Kasse gebeten werden nun neben der TA und der mobilkom auch T-Mobile, One, tele.ring, Tele2, UTA, eTel, UPC, MCI, Colt Telecom und - via TA - die in den Konkurs geschlitterte CyberTron.

"Last-Minute-Einigung"

Für die Jahre 1999 bis 2003 müssten die Beträge sofort entrichtet werden, für 2004 erst im Jahr 2005, berichtete der für den Telekom-Bereich zuständige Geschäftsführer der Rundfunk- und Telekom-Regulierungsbehörde [RTR].

"Wir freuen uns über diese Last-Minute-Einigung, die Frist für eine Rückvergütung wäre nämlich Ende Mai abgelaufen", so Serentschy. Die Gespräche der Betreiber über eine privatrechtliche Einigung haben rund ein Jahr lang gedauert.

Die TA ist noch bis Ende 2004 zur Erbringung des Universaldienstes verpflichtet, der im Wesentlichen den österreichweiten Zugang zum öffentlichen Telefondienst, die Erstellung eines Telefonbuchs, den Betrieb eines Auskunftsdienstes und die flächendeckende Versorgung mit öffentlichen Telefonzellen umfasst.

Auch Neuausschreibung möglich

Ob der bisher immer an die TA vergebene Auftrag verlängert oder neu ausgeschrieben werde - auch Teilausschreibungen sind möglich -, sei noch offen, sagte Serentschy.

Zuerst müsse die oberste Fernmeldebehörde überprüfen, ob neben der TA auch andere Telekom-Betreiber die Auflagen für die Erbringung des Universaldienstes erfüllen.

Da es kein kostendeckendes Geschäft ist, hat das beauftragte Telekom-Unternehmen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich durch andere Betreiber mit einem Mindestumsatz von fünf Mio. Euro.