19.04.2004

FRISCH

Unternehmensspam ist wettbewerbswidrig

Das Versenden von Werbemails ohne Zustimmung des Empfängers ist in Deutschland wettbewerbswidrig.

Der deutsche Bundesgerichtshof [BGH] gab der Klage eines Internet-Dienstleisters statt, der sich gegen einen elektronisch verschickten Werbe-Newsletter eines Konkurrenten gewandt hatte. Durch die Zusendung von E-Mails zu Werbezwecken entstehe "eine Belästigung für den Empfänger, die dieser nicht hinzunehmen braucht", heißt es in dem am Montag veröffentlichten Urteil.

Beweislast liegt beim Sender

Zwar seien Kosten und Aufwand für das Löschen einzelner Mails gering. "Diese Beurteilung fällt jedoch bei einer größeren Anzahl unerbetener E-Mails ganz anders aus."

Allerdings betrifft das Urteil nur Ansprüche aus dem Wettbewerbsrecht, also vor allem zwischen Konkurrenzunternehmen. Zu möglichen Klagerechten betroffener Verbraucher hat der BGH noch kein Urteil gefällt.

Der BGH erleichterte den betroffenen Konkurrenzunternehmen zudem die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen gegen wettbewerbswidrige Mails. Nach dem Urteil trifft den Versender der E-Mails die volle Beweislast. Damit müsste er vor Gericht beweisen, dass der Empfänger sein Einverständnis erteilt hat, um sich gegen den Vorwurf der Wettbewerbswidrigkeit zu wehren.