Deutschland hat neues Telekom-Gesetz
Die deutsche Regierung hat am Freitag ein neues Telekommunikationsgesetz beschlossen.
Das Gesetz soll künftig den Wettbewerb am deutschen Telekom-Markt verbessern. Bringt die Deutsche Telekom [DT] künftig neue Produkte an den Markt, muss sie die Vorleistungen dazu ihren Konkurrenten zeitgleich zur Verfügung stellen.
Weitere Änderungen betreffen auch den Datenschutz sowie die missbräuchliche Nutzung von Telefonnummern.
Die Union kritisierte die Vorlage als unzureichend und will sie im Bundesrat zunächst stoppen, um im Vermittlungsausschuss Änderungen durchzusetzen. Auch Telekom-Konkurrenten hatten das Gesetz kritisiert, obwohl die regierende Koalition zuletzt noch einmal nachgebessert hatte.
Mit der Neuregelung des Gesetzes kommt Deutschland mit einjähriger Verspätung einer Vorgabe der Europäischen Union nach. Diese hatte wegen der Verzögerung bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Monopolkommission gegen TelekomgesetzVerstärfte Strafen
Das 150 Seiten lange Gesetz sieht unter anderem verschärfte Strafmöglichkeiten für marktbeherrschende Unternehmen wie die DT vor, wenn diese ihre Position missbrauchen. Bei unrechtmäßig erlangten Vorteilen kann der dadurch erlangte Gewinn abgeschöpft werden.
Die DT setzte in letzter Minute durch, dass sie Telefon- und Internetanschlüsse weiter nur zusammen mit Verbindungsminuten an Konkurrenten vermieten muss. Dadurch sinkt für sie die Gefahr, Marktanteile zu verlieren.
Die Union will das Gesetz ergänzen. Sie fordert unter anderem ein Antragsrecht für DT-Konkurrenten, um ein Missbrauchsverfahren bei der Bonner Regulierungsbehörde einzuleiten. Bisher entscheidet die Behörde allein darüber, ob sie ein Verfahren eröffnet oder nicht. Auch eine Verschärfung der Sanktionen wird gefordert.
