Monopolkommission gegen Telekomgesetz
Die Monopolkommission der deutschen Bundesregierung hat das geplante Telekommunikations-Gesetz [TKG] als Gefahr für den Wettbewerb kritisiert, weil es die Deutsche Telekom bevorzugen würde.
Es sei eine "Rückentwicklung des Wettbewerbs" zu befürchten, schreibt die Kommission in einer Stellungnahme, die am Montag zur Anhörung der Gesetzesvorlage veröffentlicht wurde. Neue Wettbewerber würden durch die Neuregelungen stärker belastet als die marktbeherrschende Telekom.
Novelle "juristisch fragwürdig"
Die Novelle, die europäische Richtlinien in deutsches Recht
umsetzen soll, sei außerdem juristisch fragwürdig. "Zum Teil stellt
der Entwurf selbst sich in zentralen Fragen ausdrücklich gegen die
eurparechtlichen Vorgaben", heißt es weiter im Bericht der
Experten-Kommission, die die Bundesregierung in Fragen des
Wettbewerbs beraten soll.
Deutsche T droht mit InvestionsstoppÄnderungen gelten als sicher
Das TKG soll im März in zweiter und dritter Lesung im Bundestag verabschiedet werden. Es gilt allerdings als sicher, dass es Änderungen an dem Entwurf geben wird.
Die Monopolkommission bemängelt, dass der Gesetzentwurf zu viele "Kann"-Bestimmungen enthalte, die die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post nach eigenem Ermessen anwenden könne. Dadurch erhalte die Behörde zu viel Einfluss.
Im Einzelnen bemängelte die Kommission, dass die Behörde etwa entscheiden könne, ob der Zugang für einen Wettbewerber zum Telekom-Netz gewährt werden müsse. Nach Auffassung der Monopolkommission sollte der Zugang aber verpflichtend sein.
