09.02.2004

DEUTSCHLAND

Monopolkommission gegen Telekomgesetz

Die Monopolkommission der deutschen Bundesregierung hat das geplante Telekommunikations-Gesetz [TKG] als Gefahr für den Wettbewerb kritisiert, weil es die Deutsche Telekom bevorzugen würde.

Es sei eine "Rückentwicklung des Wettbewerbs" zu befürchten, schreibt die Kommission in einer Stellungnahme, die am Montag zur Anhörung der Gesetzesvorlage veröffentlicht wurde. Neue Wettbewerber würden durch die Neuregelungen stärker belastet als die marktbeherrschende Telekom.

Änderungen gelten als sicher

Das TKG soll im März in zweiter und dritter Lesung im Bundestag verabschiedet werden. Es gilt allerdings als sicher, dass es Änderungen an dem Entwurf geben wird.

Die Monopolkommission bemängelt, dass der Gesetzentwurf zu viele "Kann"-Bestimmungen enthalte, die die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post nach eigenem Ermessen anwenden könne. Dadurch erhalte die Behörde zu viel Einfluss.

Im Einzelnen bemängelte die Kommission, dass die Behörde etwa entscheiden könne, ob der Zugang für einen Wettbewerber zum Telekom-Netz gewährt werden müsse. Nach Auffassung der Monopolkommission sollte der Zugang aber verpflichtend sein.