Google legt Markenrechtsstreit bei
Das US-Ausstattungsunternehmen American Blind & Wallpaper Factory gibt im Markenrechtsstreit um den Verkauf von Schlüsselwörtern für das Google-Werbeprogramm AdWords klein bei.
Der Ausstatter hat seine Klage gegen Google wegen Verletzung des Markenrechts beim Verkauf von Suchwörtern für Textwerbung zurückgezogen und sich mit dem US-Internet-Unternehmen außergerichtlich geeinigt.
Kein Geld
Der Fall, der seit vier Jahren anhängig war, sollte im November vor einem US-Gericht verhandelt werden. Google muss laut Einigung kein Geld an American Blind & Wallpaper Factory zahlen.
Laut der Einigung, die mit 31. August datiert ist, wird Google auch an seiner bisherigen Praxis beim Verkauf von Schlüsselwörtern bei seinem Werbeprogramm AdWords festhalten. Google sei über den Ausgang des Rechtsstreits erfreut, sagte ein Sprecher des Unternehmens.
Der Ausstatter hatte Google geklagt, weil es Schlüsselwörter, die den Namen seines Unternehmens enthielten, an Konkurrenten verkauft hatte. Bei Suchabfragen nach American Blind & Wallpaper Factory schienen so auch Mitwerber des Unternehmens als Textanzeigen in den Suchergebnissen auf.
AdWords sind Schlüsselwörter, die von Werbetreibenden bei Google ausgewählt werden können. Stimmen die AdWords mit der Sucheingabe eines Nutzers überein, wird die entsprechende Werbung in der Rubrik "Anzeigen" neben den Suchergebnissen angezeigt. Der Werbende zahlt dann pro Klick auf den Werbelink einen bestimmten Betrag an Google. Google erzielt mit seinem Werbeprogramm AdWords den Großteil seiner Umsätze.
Nicht die erste Klage
Google war in der Vergangenheit mehrmals von Unternehmen geklagt worden, die verhindern wollten, dass ihre Markennamen von Google als Schlüsselwörter an Konkurrenten verkauft werden.
Während zwei Klagen gegen Google in ähnlichen Fällen von US-Gerichten zurückgewiesen wurden, verlor der Suchmaschinenbetreiber in Frankreich ein Verfahren im Zusammenhang mit dem Verkauf von Schlüsselwörtern.
Zuletzt reichte die US-Fluglinie American Airlines eine Klage gegen Google ein.
OGH-Urteil in Österreich
In Österreich ist der Kauf eines fremden Markennamens als Schlüsselwort nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs [OGH] nicht zulässig. Grauzonen gibt es jedoch weiterhin.
(futurezone | AP)
