American Airlines klagt Google
Die größte US-Fluglinie American Airlines zieht gegen Google wegen Verletzung des Markenrechts beim Verkauf von Suchwörtern für Textwerbung vor Gericht.
Am Donnerstag brachte American Airlines vor einem Bezirksgericht in Fort Worth [US-Bundesstaat Texas] Schadenersatzklage gegen den Suchmaschinenprimus ein.
American Airlines sieht seine Markenrechte durch den Verkauf bestimmter Schlüsselwörter in Googles Textwerbeprogramm AdWords verletzt. So scheinen etwa bei der Suchabfrage des American-Airlines-Vielfliegerprogramms "Aadvantage" in der Rubrik "Anzeigen" auch Links zu Konkurrenten der Fluglinie auf.
Die bezahlten Suchergebnisse könnten die Nutzer verwirren, sagte American-Airlines-Sprecher Billy Sanez.
Adwords sind Schlüsselwörter, die von Werbetreibenden bei Google ausgewählt werden können. Stimmen die Adwords mit der Sucheingabe eines Nutzers überein, wird die entsprechende Werbung in der Rubrik "Anzeigen" neben den Suchergebnissen angezeigt. Der Werbende zahlt dann pro Klick auf den Werbelink einen bestimmten Betrag an Google. Google erzielt mit seinem Werbeprogramm AdWords den Großteil seiner Umsätze.
Google zuversichtlich
Nach Angaben des Sprechers hatte das Luftfahrtunternehmen zuvor erfolglos versucht, mit Google eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
Ein Google-Sprecher zeigte sich über den Ausgang des Verfahrens zuversichtlich und berief sich dabei auf bereits ergangene Urteile in ähnlichen Fällen.
Mehrere Klagen
In der Vergangenheit war es zu mehreren ähnlichen Klagen gegen Google, vorwiegend von kleineren Unternehmen, gekommen. Im November muss sich Google in einem ähnlichen Fall gegen die American Blind & Wallpaper Factory vor Gericht verantworten.
Vor mehr als zwei Jahren wies ein US-Gericht die Klage des Versicherungsunternehmen Geico ab. Geico wollte damals verhindern, dass Anzeigen konkurrierender Unternehmen bei einer Suche nach dem Namen des Unternehmens aufscheinen.
Auch weitere ähnliche Fälle in den USA gingen zugunsten Googles aus. In Frankreich hat der Suchmaschinenbetreiber jedoch eine Klage im Zusammenhang mit AdWords verloren.
OGH-Urteil in Österreich
In Österreich ist der Kauf eines fremden Markennamens als Suchwort nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs [OGH] nicht zulässig. Grauzonen gibt es jedoch weiterhin.
(futurezone | AP)
