04.03.2004

REAKTION

Die Antwort des Abmahn-Anwalts

Im Zuge der Berichterstattung über den Fortgang der im Herbst 2003 angelaufenen Abmahnwelle unter österreichischen Internet-Unternehmen hat nun erstmals die betreffende Anwaltskanzlei Stellung genommen.

Rechtsanwalt Norbert Nowak legt Wert auf die Feststellung, dass es sich im gegenständlichen Fall nicht um eine "Abmahnung im Zusammenhang mit § 5 ECG", sondern um "einen Fall der Versendung eines rechtswidrigen Werbe-E-Mails" handle.

Bei diesem Beweisstück, das ebenso wie die Darstellung des Falls aus der Sicht der Anwaltskanzlei per Fax an ORF.at übermittelt wurde, handelt es sich um die Kopie einer ausgedruckten E-Mail. Wenigstens das an ORF.at übermittelte Beweisstück enthält keinen Quelltext der inkriminierten E-Mail.

Auszug aus dem Schreiben der Kanzlei Nowak:

"Jeder Fall wird einzeln genau geprüft und erfolgt sodann eine Aufforderung zur Unterlassung der Durchführung dieser rechtswidrigen Werbebotschaften, welche den einzigen Zweck haben, sich die hohen Portokosten zu ersparen, um dadurch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den gesetzestreuen Firmen zu erlangen. Von einer 'Abmahnwelle' kann daher nicht die Rede sein und entspringt dies der Phantasie des verantwortlichen Redakteurs."

Der Beginn der Abmahnwelle

Namens des Vereins hatte die Wiener Rechtsanwaltskanzlei Nowak serienweise Briefe an österreichische E-Business-Unternehmen gesandt. Darin wurden den Website-Betreibern Verstöße gegen die Informationspflichten des E-Commerce-Gesetzes vorgeworfen. Typische Forderungssumme waren 482,76 Euro.

Im vorliegenden Fall wurde von derselben Anwaltskanzlei ein kleines Unternehmen aus der Internet-Branche wegen angeblichen Versands von Werbe-E-Mails mit einer Zahlungsaufforderung von 575,88 Euro bedacht.

Zwei Anrufe mit dem Ersuchen um Stellungnahme der Kanzlei Nowak am Mittwochnachmittag blieben ebenso erfolglos wie vergangene Anfragen zu den unten verlinkten Berichten der futurezone. Das unter anderem auch an die Geschäftsführung des ORF abgesandte Fax endet mit der Ankündigung einer medienrechtlichen Klage sowie einer "zivil- und strafrechtlichen Überprüfung" der "persönliche[n] Haftung des verantwortlichen Redakteurs".