Abmahnwelle schlägt rechtliche Wellen
Die Aktivitäten des "Vereins zur Förderung des lauteren Wettbewerbs im Internet" haben die Wiener Rechtsanwaltskammer zu einer standesrechtlichen Prüfung veranlasst.
Namens des Vereins hatte eine Wiener Rechtsanwaltskanzlei serienweise Briefe an österreichische Unternehmen, die E-Business betreiben, gesandt. Darin wurden den Betreibern Verstoß gegen die Informationspflichten des E-Commerce-Gesetzes vorgeworfen und jeweils 482,76 Euro gefordert.
In einer Aussendung lehnte die Rechtsanwaltskammer Wien als Standesvertretung "Betriebsamkeiten dieser Art ab, sollten diese als reine Geldbeschaffungsaktionen konzipiert sein".
In den gleich lautenden Schreiben des Rechtsanwalts Norbert Nowak wurde den Betreibern Verstoß gegen die Informationspflichten des E-Commerce-Gesetzes [§ 5 Abs. 1] vorgeworfen, weshalb der Verein 482,76 Euro von den Angeschriebenen forderte. Vorerst will der Anwalt die Beträge jedoch nicht einfordern.
Entwarnung in Sachen Abmahnwelle"Berufsstand in Misskredit"
Derartige Vorgangsweisen seien kontraproduktiv in Bezug auf Selbstverständnis und Erscheinungsbild des gesamten Berufsstandes, so die Anwaltskammer.
Grundsätzlich sei ein Rechtsanwalt nur den Interessen seines Mandaten verpflichtet, die er mit "Eifer, Treue, Gewissenhaftigkeit und unter Wahrung der Gesetze" zu vertreten habe.
Die Rechtsdurchsetzung habe jedoch dort ihre Schranken, wo sie zur Schikane oder missbräuchlich erfolge. Ein Überschreiten könne Nachteile für den Mandaten zur Folge haben und zudem den Berufsstand in Misskredit bringen, weshalb man die standesrechtliche Prüfung eingeleitet habe, so die Anwaltskammer weiter.
