Erneut "Einstweilige" gegen TA
Wegen Werbung der Tochter eTel
Im Streit über die Werbelinie der Telekom Austria [TA] hat Mitbewerber Tele2 wieder einmal vor dem Handelsgericht gepunktet.
Diesmal wurde eine einstweilige Verfügung gegen die Telekom-Tochter eTel erwirkt. "ETel muss künftig die Konsumenten darüber aufklären, wenn bei beworbenen Produkten zusätzlich zu dem an eTel zu zahlenden Betrag die Grundgebühr der Telekom Austria zu entrichten ist", teilte Tele2 in einer Aussendung mit.
ETel verwies darauf, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. "Das Hauptverfahren ist noch im Laufen, daher können wir keine Auskunft geben", hieß es.
Damit hat Tele2 zum zweiten Mal innerhalb eines Monats vor Gericht gegen die TA gepunktet. Zuvor ging es ebenfalls um irreführende Werbung, allerdings bei einem Zehn-Euro-Flat-Rate-Angebot der Telekom Austria.
"Grundgebühr systematisch verschwiegen"
Diesmal handelte es sich um die Bewerbung des etel-Produktes "ADSL Basic flat". Tele2 rechnete vor:
"In der Werbung behauptet die Telekom-Tochter eTel, mit ihrem Produkt 'ADSL basic flat' und einem Preis von 19,90 Euro im Monat jetzt 'Österreichs günstigste Flatrate' anzubieten. Dabei wird allerdings nicht darüber aufgeklärt, dass zusätzlich zum beworbenen Preis von 19,90 Euro pro Monat auch noch die Telekom-Austria-Grundgebühr in der Höhe von 15,98 Euro monatlich zu bezahlen ist."
Rechne man diese beiden Beträge zusammen, entstehen den Kunden Kosten von insgesamt 35,88 Euro monatlich. Das sei weit von Österreichs günstigster Flat Rate entfernt, sagte Tele2-Chef Robert Hackl.
Der Tele2-Chef hatte der Telekom Austria bereits in der Vergangenheit vorgeworfen, "mittlerweile systematisch ihre eigene Grundgebühr zu verschweigen".
(APA)
