Tele2 erwirkt "Einstweilige" gegen TA
Streit über Werbung für "aon Speed Flat"
Der Telekom-Anbieter Tele2 hat im Streit über irreführende Werbung gegen den Konkurrenten Telekom Austria [TA] einen Zwischensieg errungen.
Die Telekom Austria darf das Produkt "aon Speed Flat" per einstweilige Verfügung nicht mehr mit einem Preis von zehn Euro bewerben. In der Werbung werde nicht angegeben, dass der Preis nach sechs Monaten auf 49,90 Euro steige. Diese Entscheidung habe das Handelsgericht Wien gefällt, teilte Tele2 am Freitag mit.
Weiters untersage das Handelsgericht der TA vorerst auch die Behauptung, dass "nur die ADSL-Technologie von 'AON Speed' eine ungeteilte und konstante Bandbreite ermöglicht", da dieselbe Technologie auch von anderen Anbietern in Österreich angeboten werde.
Tele2 hatte eigenen Angaben im Mai dieses Jahres zufolge beim Handelsgericht Wien Klage auf Unterlassung irreführender Werbung [lt. UGW §2] gegen die Telekom Austria eingereicht.
(APA)
