25.12.2003

GESETZ

Chip-Implantate für Wiens Hunde

Wiens Hunde brauchen ab kommendem Jahr einen Chip: Sie müssen verpflichtend elektronisch gekennzeichnet werden. Mit einer Befestigung am Halsband ist es aber nicht getan, sondern der kleine elektronische Begleiter muss den Vierbeinern vom Tierarzt implantiert werden.

Durch den Chip soll das Tier jederzeit identifiziert werden können. Gleichzeitig wird eine zentrale Datenbank eingerichtet, in dem die "persönlichen Daten" des Hundes gespeichert werden.

Das Gesetz über die Chip-Pflicht wurde bereits beschlossen, in Kraft treten wird es laut derzeitigem Stand im Februar.

Procedere

Die Implantation des Chips hat gemäß Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz "subkutan, laterodorsal des linken Atlasflügels" zu erfolgen - also unter der Haut, seitlich am Hals.

Der reiskorngroße Zylinder aus hautverträglichem Glasmaterial wird mittels Injektionsnadel eingebracht. Die Kosten für die Operation sowie die Anmeldung im Register betragen rund 60 Euro. Erhältlich sind die Chips bei den Tierärzten.

Ein Ersatz für die Hundemarke ist der Chip nicht. Denn während die Plakette von der Entrichtung der Hundesteuer zeugt, gibt das Implantat Auskunft darüber, wem der Vierbeiner gehört. Der Chip kann mittels Scanner gelesen werden und macht es etwa möglich, den Besitzer eines entlaufenen Tieres ausfindig zu machen. Auch bei Zwischenfällen mit Vierbeinern ist in Zukunft die rasche Identifikation des Tieres möglich.