Kritik an deutscher Urheberrechtsnovelle
Die am Donnerstag vom deutschen Bundestag verabschiedete Urheberrechtsnovelle stößt sowohl bei Konsumentenschützern als auch bei der Unterhaltungsindustrie auf scharfe Kritik. In Österreich werden derzeit die Interessenlagen zum Urheberrecht sondiert.
Privatkopien nicht kopiergeschützter Musikstücke, Bücher und DVDs bleiben nach dem neuen Gesetz erlaubt. Jedoch werden Kopien, die auf "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen" beruhen, verboten. Bei Zuwiderhandeln drohen Haftstrafen von bis zu drei Jahren.
Kopierschutz knacken verboten
Auch bleibt es beim Verbot, den Kopierschutz etwa auf CDs und DVDs zu knacken.
Neuregelung für pauschaule Vergütungen
Die Pauschalvergütung, die zum Ausgleich für erlaubte private Kopien von Büchern, Musikstücken und DVDs als Abgabe auf Geräte und Speichermedien anfällt, wird künftig nicht mehr vom Gesetzgeber geregelt, sondern von den Beteiligten selbst.
Ferner erlaubt die Novelle öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven, ihre Bestände an elektronischen Leseplätzen zur Verfügung zu stellen. Kopien geschützter Werke dürfen auf Bestellung angefertigt und zum Beispiel per E-Mail versendet werden, wenn der Verlag nicht ein eigenes Online-Angebot zu angemessen Bedingungen bereithält.
Die Anzahl der Kopien ist aber an die Anzahl der Exemplare im Bestand geknüpft. Damit soll laut Gesetz das geistige Eigentum der Verlage geschützt werden.
"Wichtiger Beitrag zur Modernisierung"
Die Meinung der deutschen Justizministerin Brigitte Zypries, die das Gesetz, dem der deutsche Bundesrat noch zustimmen muss, als wichtigen Beitrag zur Modernisierung Deutschlands in der Informationsgesellschaft bezeichnete, wollten viele der von der Reform betroffenen Interessenverbände nicht teilen.
Kritik von Konsumentenschützern
Die Verbraucherzentrale Bundesverband [vzbv] kritisierte, dass gelegentliche Privatkopierer mit gewerblichen Kopierern "in einen Topf" geworfen werden.
"Leider sind einige Rechteinhaber und Entscheidungsträger, was das Urheberrecht betrifft, im 20. Jahrhundert stehen geblieben", sagte ein Sprecher des Verbandes.
Auch Linke und die Grünen beklagten das Fehlen einer "Bagatellklausel". Ohne eine Regelung, die die strafrechtliche Verfolgung weniger schwerer Fälle verhindere, drohe eine "Kriminalisierung der Schulhöfe", warnte Petra Sitte von der Linksfraktion.
Der vzbv kritisierte auch das Fehlen rechtlicher Rahmenbedingungen für den Einsatz von Kopierschutzsystemen. "Die Nutzung von Kopierschutzsystemen, insbesondere DRM-Systemen, ist mit zahllosen Problemen verbunden", sagte vzbv-Vizevorstand Patrick von Braunmühl. Diese würden nach wie vor ungelöst bei den Nutzern abgeladen.
Musikwirtschaft prüft Verfassungsklage
Dem deutschen Musikwirtschaftsverband IFPI geht die Reform hingegen nicht weit genug. Schon im Vorfeld der Novelle forderte die IFPI die Einschränkung der Privatkopie vom eigenen Original und keine Kopien durch Dritte.
Sie sieht im neuen Urheberrecht einen "Rückschritt für die gesamte Kreativbranche" und prüft nun eine Verfassungsbeschwerde.
Mit Streichung der Bagatellklausel "zufrieden"
Zufrieden zeigte sich der Branchenverband hingegen mit der Streichung der ursprünglich geplanten Bagatellklausel aus dem Gesetz.
"Wenn ein Song, ein Film oder ein Hörbuch weniger wert sein soll als eine geklaute Dose Cola, dann würde in unserem Rechtssystem etwas komplett schief laufen", ließ der Vorsitzende der deutschen Phonoverbände, Michael Haentjes, per Aussendung wissen.
Daten- und Konsumentenschützer in Deutschland machen gegen die geplante "hemmungslose Preisgabe privater Nutzerdaten" im Rahmen eines Gesetzesentwurfs zur Produktpiraterie mobil.
Sondierung in Österreich
In Österreich würden im Zuge einer geplante Novelle des Urheberrechts die Interessenlagen sondiert, sagte Christine Stockhammer, Sprecherin des Justizministeriums, gegenüber ORF.at. Dabei soll auch die EU-Informationsrichtlinie zum Urheberrecht umgesetzt werden. Dazu ist auch eine parlamentarische Enquete geplant. Genauen Zeitplan gibt es laut Justizministerium noch keinen.
Im Regierungsprogramm ist zum Thema Urheberrecht vermerkt: "Im Urheberrecht steht die Klärung des Verhältnisses 'freie Werknutzung - technische Schutzmaßnahmen' im Bereich der digitalen Rechte im Vordergrund. Das Recht auf Privatkopie digitaler Datenträger soll durchgesetzt werden. Ferner soll es zu einem Ausbau der Rechte im nichtgewerblichen Umgang mit digitalen Inhalten kommen, ohne dadurch das gesetzliche Schutzniveau des Urheberrechts für die Kunstschaffenden abzubauen."
(futurezone | dpa | Reuters)
