Produktpiraterie-Gesetz in der Kritik

Deutschland
20.06.2007

Datenschützer machen gegen die geplante "hemmungslose Preisgabe privater Nutzerdaten" im Rahmen eines Gesetzesentwurfs zur Produktpiraterie mobil.

Daten- und Konsumentenschützer bremsen bei der geplanten Neuregelung zur strafrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte [IPRED2] in Deutschland.

Musik- und Filmindustrie dürften nur in gravierenden Fällen und bei richterlicher Zustimmung einen Direktzugang zu Daten von Internet-Nutzern erhalten, sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar am Mittwoch bei einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages.

"Völlig überzogen"

"Es wäre völlig überzogen, auch die Daten von sporadischen Tauschbörsennutzern herauszugeben, wie es der Bundesrat fordert."

Auch aus Sicht der Verbraucherzentrale Bundesverband [vzbv] rechtfertigt der Schutz des Urheberrechts keine "hemmungslose Preisgabe privater Nutzerdaten".

Richterliche Anordnung gefordert

Schaar sagte, die Information darüber, wer wann unter welcher IP-Adresse im Internet gesurft hat, unterliege dem Fernmeldegeheimnis. Internet-Verkehrsdaten dürften daher, wie im Regierungsentwurf auch vorgesehen, nur bei Urheberrechtsverstößen in gewerblichem Ausmaß herausgegeben werden.

Vor der Auskunftserteilung müsse zudem eine richterliche Anordnung über die Zulässigkeit der Weitergabe der Verkehrsdaten eingeholt werden. Auch vzbv-Vorstand Edda Müller verlangte, dass Firmen nur auf Grund eines Richterbeschlusses einen Einblick in private Internet-Daten bekommen dürften.

Das EU-Parlament hatte die EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte am 25. April beschlossen. Nach Meinung von Kritikern könnte die neue Richtlinie jedoch Innovationen behindern und zur Kriminalisierung von Konsumenten führen.

Sie verweisen unter anderem auf Unschärfen beim Begriff "gewerbsmäßiger Umfang". Dadurch könnten auch Enduser zum Handkuss kommen. Die Aufnahme der Tatbestände der Beihilfe, Anstiftung und Begünstigung in die EU-Richtlinie und die damit verbundene subsidäre Haftung könnte darüber hinaus zur Bedrohung für Software- und Internet-Unternehmen werden.

Bundesrat gegen Richtervorbehalt

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll die Rechteinhaber beim Kampf gegen Produktpiraterie stärken. Sie sollen bei der Verfolgung Auskünfte über die Kunden beispielsweise von Internet-Providern und Spediteuren verlangen können, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Der Bundesrat bezweifelt, dass die Herausgabe von Daten über den Endgerätenutzer, der sich hinter einer IP-Adresse verbirgt, unter das Fernmeldegeheimnis fällt. Zudem lehnt die Länderkammer den vorgesehenen Richtervorbehalt ab.

Die Produktpiraterie-Richtlinie der EU war auch Thema bei einem Treffen der europäischen Piratenparteien Mitte Juni in Wien.

(futurezone | dpa)