Kein Häfen für "normales" Filesharing
Erst seit gestern ist es amtlich, dass der zuständige Ausschuss des EU-Parlaments nicht empfehlen wird, "normale" Benutzer von Tauschbörsen mit Haft zu bedrohen.
"Es war das reinste Chaos. Ausschussmitglieder, die den Bericht angenommen haben, wussten 14 Tage lang anscheinend selbst nicht, ob nicht-kommerziell orientierte Benutzer von Tauschbörsen nun mit Gefängnisstrafen bedroht werden, oder nicht." sagte Andreas Dietl gestern Abend zur fuzo.
Der Leiter des Brüsseler Büros von European Digital Rights [EDRi] hatte bis dahin vergeblich versucht, vom Justizausschuss letzte Klarheit zu erhalten, welche Sanktionen die umstrittene Direktive zur "Durchsetzung intellektuellen Eigentums" [IPR - Intellectual Property Enforcement] für nicht-kommerzielles Filesharing vorsieht.
Die geplante Direktive von Berichterstatterin Janelly Fourtou gibt Eigentümern von urheberrechtlich geschützten Inhalten schon bei bloßem Verdacht weitgehende Auskunftsrechte über vermeintliche Tauschbörsen-Piraten. Name und Adresse des Beschuldigten können dann etwa anhand der IP-Adressen von Internet-Service-Providern, Universitäten, Telefongesellschaften und anderen Unternehmen verlangt werden. Diese Regelung wird als erster Schritt in Richtung Digital Millennium Copyright Act [DMCA] gesehen und könnte zu einer ähnlichen Vorladungswelle führen, wie von der Recording Industry Association of America [RIAA] in den USA bereits in Tausenden von Fällen praktiziert.
Mehr über die geplante DirektiveÜber die Unübersichtlichkeit
Vier Abgeordnete aus drei verschiedenen Fraktionen des EU-Parlaments hatten in Änderungsanträgen die Streichung der strafrechtlichen Bestimmungen für nicht-kommerzielle Filesharer gefordert.
Zur Unübersichtlichkeit des gesamten Prozedere trug eine wahre Flut von Änderungsanträgen bei, 250 A4-Seiten umfasste das Antrags-Paket, die Abstimmungsliste allein ist 19 Seiten lang.
Dazwischen lagen Deals zwischen den Abgeordneten, einige ähnliche Anträge wurden zusammengelegt, andere abgeändert.
Wie weiters in Erfahrung zu bringen war, dürfte die Verwirrung offenbar darauf zurückzuführen sein, dass aus dem Büro der Abgeordneten Mercedes Echerer [Grüne Fraktion] zwei Änderungsanträge an das Sekretariat des Justizausschusses gegangen waren. Eine Anfrage der fuzo bei Echerer läuft.
Einer davon sei mehr oder weniger identisch mit den Forderungen der IFPI [International Federation of the Phonographic Industry] gewesen, der zweite war deutlich entschärft und enthielt keinerlei Forderung nach strafrechtlicher Verfolgung von Usern, sagen Beteiligte.
Piraterie-News bei IFPI.orgPlenarabstimmung im Februar
"Wir sind wenigstens in dem Punkt zufrieden, dass der vernünftigere Änderungsantrag letztlich drin ist." so Dietl, wobei das bis Mittwoch Nachmittag eben nicht klar gewesen sei.
Schließlich könne niemand ein Interesse daran haben, normale Tauschbörsen-User mit Gefängnis zu bedrohen.
Die Abstimmung der endgültigen Version im Parlamentsplenum findet voraussichtlich in der ersten Februarwoche statt.
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