EU-Provider sollen Userdaten preisgeben
Nach der umstrittenen Copyright-Richtlinie [bereits umgesetzt] sorgt nun auch die Ergänzung dieser, die "Intellectual Property Enforcement"-Direktive, die am Mittwoch im EU-Parlament besprochen wurde, für heftige Kritik von Seiten europäischer Bürgerrechts- und Datenschutzgruppen.
An der derzeitigen Fassung wird vor allem das vorgesehene "Recht auf Auskunft" beanstandet, mit dem Musik- und Filmindustrie künftig die Herausgabe von Nutzerdaten von Providern erzwingen könnten.
Bis Montag können noch Änderungsanträge eingebracht werden, bereits Mitte November soll im Europaparlament schließlich über die Richtlinie abgestimmt werden.
Der "Richtlinienvorschlag zur Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum" soll Urheberrechten, Patenten und anderen Ausschlussrechten stärkere Zwangsmittel zur Verfolgung von Verletzungen in die Hände geben.

Schritt in Richtung DMCA
Artikel neun des EU-Entwurfs von Berichterstatterin Janelly Fourtou gibt Eigentümern von urheberrechtlich geschützten Inhalten schon bei bloßem Verdacht weitgehende Auskunftsrechte über vermeintliche Tauschbörsen-Piraten.
Name und Adresse des Beschuldigten können dann etwa anhand der IP-Adressen von Internet-Service-Providern, Universitäten, Telefongesellschaften und anderen Unternehmen verlangt werden.
Diese Regelung wird als erster Schritt in Richtung Digital Millennium Copyright Act [DMCA] gesehen und könnte zu einer ähnlichen Vorladungswelle führen, wie von der Recording Industry Association of America [RIAA] in den USA bereits in Tausenden von Fällen praktiziert.
Brisantes Detail
Wem der Name der parlamentarischen Berichterstatterin für die
Richtlinie, Janelly Fourtou, bekannt vorkommt, irrt nicht. Die
konservative Europaabgeordnete ist die Ehefrau des Chefs des
Medienkonzerns Vivendi Universal, Jean-Rene Fourtou.

Freiheitsstrafen für Raubkopierer
Des Weiteren würde das "schwere und vorsätzliche" Raubkopieren oder der alleinige Versuch künftig mit strafrechtliche Sanktionen einschließlich Freiheitsstrafen [Artikel 20] belegt.
Und auch die Vertraulicheit von Finanzunterlagen [Artikel sieben] von Verdachtspersonen soll geschmälert und das Verbot der Umgehung von "technischen Schutzvorrichtungen" [Artikel 21] ausgeweitet werden.