27.11.2003

ABGEHOBEN

Deutsche T setzt Markenstreit fort

Die Deutsche Telekom [DT] hat offenbar eine äußerst aktive Rechtsabteilung.

Nachdem sie die Farbe Magenta und das große T als Logo für sich in Anspruch genommen hat, nimmt sie nun die gesamte Branche ins Visier. Die DT will einem Call-by-Call-Anbieter vom deutschen Bundesgerichtshof [BGH] den Namenszusatz "Telecom" verbieten lassen.

Der ehemalige Monopolist beruft sich in der am Donnerstag vor dem Wettbewerbssenat des BGH verhandelten Klage gegen die Düsseldorfer 01051 Telecom GmbH darauf, dass sein Firmenname vor Nachahmern geschützt werden müsse.

Mit der Bezeichnung "Telekom" verbinde die Allgemeinheit die Deutsche Telekom.

Auswirkung auf alle Anbieter

Das Urteil des Wettbewerbssenats kann Auswirkungen auf alle Telefondienstleister haben, die in ihrem Namen die Bezeichnung "Telekom" führen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Klage der DT mit der Begründung abgewiesen, die Bezeichnung Telekom werde nicht automatisch mit dem Marktführer in Verbindung gebracht.

Auch 01051 Telecom bestritt die Behauptung. "Telekom" sei nur eine Abkürzung für Telekommunikationsdienstleistungen und beschreibe damit nur den Tätigkeitsbereich eines Unternehmens, argumentierte ihr Anwalt Joachim Kummer.

Er äußerte Zweifel an der Interpretation des Gutachtens durch die Deutsche Telekom. Der Bekanntheitsgrad liege in Wahrheit nur bei 60 Prozent. In der Werbung und im Internet tritt 01051 Telecom lediglich als "01051" oder "01051.com" auf.