10.09.2003

DEUTSCHLAND

Magenta gehört der Deutschen Telekom

Die Deutsche Telekom [DT] hat eigenen Angaben zufolge ihren Markenauftritt in der Farbe Magenta erfolgreich vor Gericht gegen Nachahmer verteidigt.

Ein DT-Sprecher sagte am Mittwoch, der deutsche Bundesgerichtshof [BGH] habe anderen Unternehmen in der Branche Telekommunikation die Nutzung der Farbe Magenta untersagt.

Es bestehe Verwechslungsgefahr mit dem Auftritt der DT, da in der Öffentlichkeit die Farbe Magenta mit der Deutschen Telekom verbunden werde. Die genauen Urteilsgründe lägen noch nicht vor.

Die Klage

Der vor wenigen Tagen vom BGH entschiedene Fall geht auf eine Werbekampagne des Telekommunikationsanbieters mobilcom zurück. Mobilcom hatte in den Jahren 1998 und 1999 in Anzeigen mit der Farbe Magenta für das eigene Unternehmen geworben und Kunden zum Wechsel von der DT aufgefordert.

Die DT versucht seit Jahren vehement, ihren in den 90er Jahren bei der Privatisierung entworfenen Markenauftritt mit der Farbe Magenta zu verteidigen.

Nach Unternehmensangaben verbanden zuletzt in Umfragen rund 70 Prozent der Befragten die Farbe Magenta mit dem Konzern Deutsche Telekom. Der Wert der Marke Deutsche Telekom beläuft sich angeblich auf rund 15 Milliarden Euro.

Wem das "T" gehört

In der Klage der DT gegen eine Berliner Firma auf Unterlassung der Verwendung des "T" als Werbe- und Markennamen hat das Landgericht Köln vor rund sechs Wochen eine erste Entscheidung gefällt.

Demnach wurde ein entsprechender Antrag der DT auf Verwechslungsfähigkeit ihrer eingetragenen Marken mit der von Team-Konzept als nicht ausreichend beurteilt, da keine Verwechslungsfähigkeit besteht.