"Nachhaltige" Regelung für Mehrwertdienste
Auf Basis der Kompetenzen des neuen Telekommunikationsgesetzes arbeitet die Rundfunk und Telekom Regulierung [RTR] derzeit "intensiv" an der Schaffung einer neuen Verordnung, in welcher sowohl die bestehende Nummerierungsverordnung als auch die Entgeltverordnung 2003 aufgehen sollen.
Kernpunkt dieser Verordnung, deren Erlass für das erste Quartal 2004 geplant ist, sollen auch "nachhaltige Regelungen für den Mehrwertdienstebereich" sein. Vermehrte Rechtssicherheit und Klarheit hinsichtlich der Erbringung von Mehrwertdiensten soll es damit sowohl für Nutzer als auch für Diensteanbieter geben.
Mehrwertnummern: RTR erlässt neue EntgeltverordnungMitsprache
Um in Bezug auf die neu zu erlassende Verordnung "einen möglichst tragfähigen Konsens" zu erreichen, ist für die Regulierungsbehörde nach eigenen Angaben "ein breiter Diskussions- und Konsultationsprozess von zentraler Bedeutung".
Es wurden daher bereits zahlreiche Gespräche mit Marktteilnehmern und "vor allem" mit Konsumentenschutzeinrichtungen geführt. In diesem Zusammenhang wurde auch der geplante Zeithorizont erörtert.
Im Gegensatz zu den erfolgten kurzfristigen Adaptionen der bisherigen Entgeltverordnung sind für die in der neuen Verordnung geplanten Bestimmungen zu den Mehrwertdiensten, die es bis dato mangels rechtlicher Grundlage nicht gegeben hat, laut RTR umfangreiche Vorarbeiten, Konsultationen und Vergleiche mit anderen Ländern notwendig. "Im Sinne einer ausgewogenen und fundierten Lösung" ist eine Umsetzung daher erst im ersten Quartal 2004 vorgesehen.
