RTR erlässt neue Entgeltverordnung
Im Zuge der Umsetzung des seit August 2003 geltenden neuen Telekom-Gesetzes hat die Telekom-Regulierungsbehörde RTR die neue Entgeltverordnung [EVO] erlassen.
Diese regelt die Tarife für bestimmte Rufnummernbereiche - etwa 0800er- und 0900er-Nummern - neu. Die Verordnung, die ab sofort in Kraft ist, berücksichtige sowohl Konsumentenschutzaspekte wie Bedürfnisse der Diensteanbieter, hieß es am Montag von Seiten der RTR.
Künftig ist die Entgeltverordnung laut RTR im Sinne des Konsumentenschutzes auch für Datendienste [etwa SMS] anzuwenden. Weiters werde mit der Vorwahl [0]901 ein neuer Rufnummernbereich speziell für "eventtarifierte" Dienste geschaffen. Hier werde dem Kunden nicht wie bisher ein zeitabhängiges Nutzungsentgelt in Rechnung gestellt, sondern ein zeitunabhängiges, fixes, einmaliges Entgelt.
Daneben bleiben die Rufnummernbereiche [0]900 bzw. [0]930 mit den dort geltenden Informationspflichten [tariffreie Entgeltansage bzw. tariffreies Anbots-SMS] unverändert bestehen.
Schutz vor Mehrwertdiensten im VergleichRufnummer zeigt Tarif an
Zudem lasse sich aus der Rufnummer der Tarif erkennen: Die beiden ersten Ziffern nach der Bereichskennzahl 901 geben den Betrag in zehn Eurocent-Einheiten an.
Für einen Anruf bzw. eine SMS an die Nummer [0]90105xxxx werden dem Kunden beispielsweise 50 Cent verrechnet. Bis zu einer Entgelthöhe von 70 Cent braucht es laut RTR bei diesen Nummern keine [tariffreie] Entgeltansage am Beginn der Verbindung, ab 70 Eurocent [bis maximal neun Euro] ist jedoch wieder eine Entgeltansage bzw. eine Anbots-SMS verpflichtend.
