20.08.2003

0900

Schutz vor Mehrwertdiensten im Vergleich

Sowohl in Österreich als auch in Deutschland werden Konsumenten jetzt besser vor unseriöser Anbietern von Mehrwertnummern geschützt - allerdings unterschiedlich umfassend.

In Österreich werde das neue Telekom-Gesetz [TKG], das am Mittwoch in Kraft tritt, einen wesentlich umfassenderen Endkundenschutz als bisher bringen, hieß es von der Regulierungsbehörde RTR. Das neue TKG sehe etwa künftig eine kostenlose Tarifzonensperre für Mehrwertdienste [0900er-Nummern] ein Mal im Jahr vor.

Hier zu Lande gibt es - im Unterschied zur neuen Regelung in Deutschland - laut RTR aber keine rechtliche Tarifobergrenze für Mehrwertdienste.

Bei einem Anruf in die Nummerierungsbereiche 0900 und 0930 muss dafür unmittelbar nach Herstellen der Verbindung eine Information über die tatsächliche Höhe des pro Minute für den Anrufer anfallenden Entgeltes erfolgen. Diese Information darf höchstens zehn Sekunden dauern und muss für den Anrufer kostenfrei sein.

Spezielles Gesetz

In Deutschland ist seit kurzem ein neues Gesetz zum Schutz der Verbraucher vor unseriösen Anbietern von Mehrwertnummern [0190er und 0900er] in Kraft.

Laut der neuen Rechtslage in Deutschland muss die Regulierungsbehörde für Telekommunikation Konsumenten auf Anfrage Namen und Anschrift eines 0900er-Anbieters bekannt geben. Weiters müssen die Mehrwertnummern-Betreiber vor Beginn der kostenpflichtigen Verbindung auf den Preis des Telefonates hinweisen.

Außerdem wurde eine maximale Preisspanne festgelegt, die nur von Verbrauchern mit einem vom Anbieter ausgehändigten PIN-Code überschritten werden darf. Internet-Dialer müssen künftig registriert werden, die Regulierungsbehörde kann unseriösen Anbietern die Mehrwertnummern entziehen.