14.08.2003

DEUTSCHLAND

Gesetz gegen 0190-Betrug in Kraft

Verbraucher sind ab sofort besser gegen betrügerischen Missbrauch mit teuren 0190er- und 0900er-Nummern geschützt.

Ein entsprechendes Gesetz trat am Donnerstag in Kraft.

Das Gesetz verpflichtet die Anbieter der gebührenpflichtigen Telefonnummern erstmals zu Preisangaben. Als Obergrenze ist ein Betrag von zwei Euro pro Minute oder ein Blocktarif von 30 Euro vorgeschrieben.

Zudem haben Verbraucher jetzt einen Auskunftsanspruch, welcher Anbieter sich hinter einer Nummer verbirgt.