30.10.2003

0901

Kritik an Preisinfos bei Mehrwertnummern

Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer [AK] kritisieren die jüngste Entgeltverordnung [EVO] der Telekom-Regulierungsbehörde RTR. Sie fordern, dass die Kunden auch bei den neu geschaffenen 0901er-Event-Infodienstnummern - wie es die Fernabsatzbestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes vorsehen - "klar und verständlich" über die Kosten informiert werden.

Es sei völlig unverständlich, dass über SMS-Dienste hinaus auch Mehrwertdienste, die Gespräche anbieten, von ihren Preisauszeichnungspflichten teilweise befreit werden, so die AK am Donnerstag in einer Presseaussendung.

Für die AK-Konsumentenschützer handelt es sich bei den neuen Event-Infodienstnummern bloß um "konsumentenfeindliche Spielereien".

Fixe Gebühren

Mit der neuen EVO wurde mit der Vorwahl 0901 ein neuer Dienstnummernbereich speziell für "eventtarifierte" Dienste geschaffen, wofür die neue EVO bis zu einer Höhe von 70 Cent keine [tariffreie] Entgeltansage am Beginn der Verbindung vorsieht.

Bei den 0901-Nummern wird dem Kunden nicht wie bisher ein zeitabhängiges Nutzungsentgelt für einen Anruf oder eine SMS in Rechnung gestellt, sondern ein zeitunabhängiges fixes einmaliges Entgelt. Die Höhe des Entgeltes ist in den beiden ersten Ziffern nach der Bereichskennzahl 901 in 10-Eurocent-Einheiten enthalten.

Für einen Dienst mit der Nummer "0901 05 xxxx" werden dem Kunden zum Beispiel 50 Cent verrechnet. Lediglich bei Diensten über 70 Cent ist wieder eine Entgeltansage bzw. eine Anbots-SMS verpflichtend.

Derzeit müssten Mehrwertdienste nicht einmal in der Werbung ihre Preise nennen, kritisiert die AK weiter. Nur durch die Preisinfopflicht am Beginn der Verbindung habe der Verbraucher Schutz. Kostenlose Bestätigungs-SMS, die den Kunden über den Preis informieren, mögen SMS-Diensten vielleicht zusätzliche Kosten verursachen.