28.10.2003

RUNDE ZWEI

Microsoft muss 200 Millionen USD zahlen

Verbraucher in den USA haben eine dreistellige Millionensumme von Microsoft erstritten.

Gegen die Zahlung von insgesamt rund 200 Millionen USD [rund 170 Mio. Euro] seien Sammelklagen in fünf Bundesstaaten sowie in der Hauptstadt Washington eingestellt worden, teilte der Rechtsberater des Software-Unternehmens, Brad Smith, in Washington mit.

Damit seien im Kartellrechtsstreit um die Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch Microsoft mittlerweile mit Verbrauchern in zehn Staaten außergerichtliche Einigungen erzielt worden. In fünf weiteren Staaten seien noch solche Sammelklagen anhängig.

Rest geht an bedürftige Schulen

Die Hälfte der Gutscheine, die nicht von den Klägern beansprucht werden, sollen an bedürftige Schulen gehen. Zu den Einigungen mit Verbrauchern aus North Carolina, Tennessee, North Dakota und South Dakota wollte sich Smith nicht näher äußern, da die richterliche Zustimmung noch ausstehe.

Microsoft einigte sich nach eigenen Angaben auch mit den Konkurrenten Time Warner und Be Inc, die wegen Wettbewerbsbenachteiligungen geklagt hatten. Der Rechtsstreit mit Sun Microsystems und Burst.com dauere indes noch an.

Die jüngsten Vergleiche stellen einen weiteren Schritt bei den Bemühungen von Microsoft dar, die vielfältigen juristischen Auseinandersetzungen zu beenden. Microsoft will dabei nach eigenen Angaben mit der EU-Kommission bei der kartellrechtlichen Untersuchung durch die Behörde konstruktiv zusammenarbeiten und hofft auf einen positiven Ausgang. Die EU-Kommission plant eine Geldstrafe für Microsoft wegen anhaltender Kartellverstöße.

Ursprünglich hatten 21 Staaten geklagt

Im Juni hatte ein US-Bundesrichter bereits sein Einverständnis zu der außergerichtlichen Einigung mit kalifornischen Verbrauchern gegeben, welche die Zahlung von 1,1 Milliarden USD vorsah. In der Sammelklagen wurde dem weltgrößten Softwarekonzern vorgeworfen, die Monopolstellung seines Betriebssystems Windows zum Schaden für die Konkurrenz auszunutzen und einen fairen Wettbewerb zu verhindern. Ursprünglich waren 21 Staaten als Mitkläger des Bundesjustizministeriums aufgetreten.