Mobilkom und T-Mobile weiter lizenzlos
Am 9. September hatte der Verwaltungsgerichtshof [VwGH] österreichweit die Zuweisungsbescheide für die Nutzung von 1.800er-Handyfrequenzen durch die beiden größten österreichischen Mobilfunkbetreiber mobilkom austria und T-Mobile aufgehoben - doch bisher ohne Wirkung.
Beide Unternehmen nutzen die Frequenzen derzeit weiter. Wann die zuständige Telekom Control Kommission [TKK] entscheidet, wie es in der Causa weitergeht, ist laut Regulierungsbehörde RTR - sieben Wochen später - noch immer ungewiss.
Mobilkom und T-Mobile hatten 1998 1.800er-Freuqenzen kostenlos von der TKK zugewiesen bekommen, wogegen Mitbewerber One Beschwerde eingelegt hatte, da dieser zuvor dafür zahlen musste. Diese Zuweisungsbescheide wurden dann am 9. September vom VwGH wegen "Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften" aufgehoben.
Neuvergabe von Handylizenzen gefordertSzenarien
Möglich wäre eine kostenlose oder kostenpflichtige Vergabe durch die TKK mit oder ohne Ausschreibung.
Würde die TKK den vom VwGH aufgehobene Zuweisungsbescheid erneut kostenlos der mobilkom zuweisen, wäre das nicht im Sinne der EU-Regeln, meinte bereits nach Bekanntwerden des VwGH-Entscheides der Chef des Telekom-Unternehmens TriCoTel, Robert Marschall.
TriCoTel hatte 1998 auch die Zuweisung von 1.800er-Frequenzen beantragt, die ihm aber auf Grund von behauptetem Frequenzmangel abgesprochen und laut Marschall später anderen Netzbetreibern zugesprochen wurden.
