Neuvergabe von Handylizenzen gefordert
Das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes [VwGH] zur Aufhebung des Zuweisungsbescheides für die 1.800er-Mobilfunkfrequenzen der Mobilkom Austria könnte auch Auswirkungen auf andere Frequenzverfahren haben, die ebenfalls aus der Pionierzeit der Telekomliberalisierung stammen.
Die vom VwGH-Urteil betroffenen Frequenzen müssen nun neu vergeben werden - wie, ist allerdings noch offen. Möglich wäre eine kostenlose oder kostenpflichtige Vergabe durch die Telekom-Control-Komission mit oder ohne Ausschreibung.
Würde die Telekom-Control-Kommission den vom VwGH aufgehobene Zuweisungsbescheid erneut kostenlos der Mobilkom zuweisen, wäre das nicht im Sinne der EU-Regelungen, meinte der Chef des Telekomunternehmens TriCoTel, Robert Marschall.
TriCoTel hatte 1998 auch die Zuweisung von 1800er-Frequenzen beantragt, die ihm aber auf Grund von behauptetem Frequenzmangel abgesprochen und laut Marschall später anderen Netzbetreibern zugesprochen wurden.

Neuausschreibung gefordert
Marschall fordert nun eine Ausschreibung der betroffenen fünf Handyfrequenzen. Der TriCoTel-Chef geht davon aus, dass die Frequenzen "von der Regulierungsbehörde neu vergeben werden müssen".
Seines Erachtens sei "ein offenes, faires und nicht diskriminierendes Verfahren entsprechend den EU-Richtlinien abzuhalten". Marschall wurde indes im Zuge des jüngsten Erkenntnisses des VwGH zu einer Äußerung bezüglich einer Klaglosstellung aufgefordert, die er heute eingebracht hat.
"TriCoTel wurde damals von der Telekom-Control-Kommission in verschiedenen Verfahren einerseits wegen behaupteten Frequenzmangels im 1.800er-Bereich, andererseits wegen behaupteter fehlender Finanzkraft abgewiesen worden und hat dagegen mehrere Beschwerden beim VwGH erhoben", so Marschall. TriCoTel hatte sich seinerzeit auch um die vierte Mobilfunklizenz beworben, die sich nun im Besitz von tele.ring befindet.
Bei den zuständigen Behörden gibt man sich zum VwGH-Urteil, das für die Netzversorgung der Mobilkom ziemlichen Sprengstoff enthält, äußerst schweigsam. Bei der Obersten Fernmeldebehörde, die über ihre Landesorganisationen die Betriebsbewilligungen für die Frequenzen ausstellt, war bisher trotz mehrerer Nachfragen keine Antwort zu erhalten. Und auch die Telekom-Regulierungsbehörde, deren Telekom-Control-Kommission nun über die weitere Vorgangsweise zu entscheiden hat, wollte keine Stellungnahme abgeben.