SunComm klagt nicht wegen "Shift"-Trick
Der Kopierschutzhersteller SunComm hat überraschend und ohne Angaben von Gründen angekündigt, doch nicht gegen den Princeton-Studenten John Halderman vor Gericht zu ziehen.
Haldermann hatte eine Analyse des MediaMax-CD-3-Kopierschutzes des Unternehmens veröffentlicht und dabei einen simplen Trick zum Aushebeln des Systems verraten. Durch Drücken der "Shift"-Taste kann die automatische Ausführung der Verschlüsselungssoftware demnach einfach deaktiviert werden.
SunComm war noch bis Freitagnachmittag der Meinung, durch Haldermans Veröffentlichung einen Verlust im Marktwert von 10 Millionen USD erlitten zu haben.
Schon die Klage kam überraschend, da sowohl BMG als auch SunnComm Technologies ursprünglich angaben, sich schon vor dem Release des Albums dieses simplen Tricks bewusst gewesen zu sein.
Mit der "Shift"-Taste Kopierschutz knackenVerstoß gegen DMCA
SunComm warf Halderman vor, falsche Schlussfolgerungen bei seiner Analyse gezogen zu haben, da diese nicht auf Basis eines offiziellen Whitepapers des Unternehmens erfolgt seien.
Zudem sollte er durch Veränderung einer installierten Treiberdatei in MediaMax CD3 gegen den Digital Millennium Copyright Act [DMCA] verstoßen haben, nachdem es verboten ist, Informationen zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen weiterzugeben.
Der Student hätte die Anleitung zum Knacken des Kopierschutzes nur unter dem Deckmantel einer wissenschaftlichen Abhandlung veröffentlicht. Dies war laut SunComm-Chef Peter Jacobs noch Freitagnachmittag im besten Fall einfach nur "heuchlerisch" im schlimmsten Fall aber nichts anderes als eine Straftat.
SunComm Stellungnahme
