10.10.2003

KEHRTWENDE

SunComm klagt nicht wegen "Shift"-Trick

Der Kopierschutzhersteller SunComm hat überraschend und ohne Angaben von Gründen angekündigt, doch nicht gegen den Princeton-Studenten John Halderman vor Gericht zu ziehen.

Haldermann hatte eine Analyse des MediaMax-CD-3-Kopierschutzes des Unternehmens veröffentlicht und dabei einen simplen Trick zum Aushebeln des Systems verraten. Durch Drücken der "Shift"-Taste kann die automatische Ausführung der Verschlüsselungssoftware demnach einfach deaktiviert werden.

SunComm war noch bis Freitagnachmittag der Meinung, durch Haldermans Veröffentlichung einen Verlust im Marktwert von 10 Millionen USD erlitten zu haben.

Verstoß gegen DMCA

SunComm warf Halderman vor, falsche Schlussfolgerungen bei seiner Analyse gezogen zu haben, da diese nicht auf Basis eines offiziellen Whitepapers des Unternehmens erfolgt seien.

Zudem sollte er durch Veränderung einer installierten Treiberdatei in MediaMax CD3 gegen den Digital Millennium Copyright Act [DMCA] verstoßen haben, nachdem es verboten ist, Informationen zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen weiterzugeben.