10.10.2003

BESCHWERDE

Deutsche T will Bücher nicht offen legen

Mit einer Verfassungsbeschwerde wehrt sich die Deutsche Telekom [DT] gegen die Offenlegung ihrer Bücher vor Gericht. Das Unternehmen hat dazu bei den Karlsruher Richtern eine Beschwerde gegen eine entsprechende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts eingereicht.

Das Gericht hatte die DT im September verpflichtet, ihre Kostenunterlagen vollständig zu öffnen, wenn Konkurrenten die Preise des Marktführers in Frage stellen. Neben der Verfassungsbeschwerde reichte die DT nach Angaben eines Sprechers auch einen Eilantrag ein.

Mit der Offenlegung der Kostenunterlagen der DT glauben die Mitbewerber, sich in Gerichtsverfahren künftig besser gegen den Marktführer durchsetzen zu können. Die DT will sich von ihren Konkurrenten aber nicht in die Bücher schauen lassen.