Auch T-Mobile funkt ohne Frequenzlizenz
Die kürzlich ergangene Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes [VwGH] zu den österreichweiten 1.800er-Mobilfunkfrequenzen ist nach der mobilkom austria nun auch bei T-Mobile eingelangt.
Damit funken die beiden größten österreichischen Mobilfunkanbieter ohne Zuweisungsbescheid österreichweit im 1.800er-Mobilfunknetz.
Bei T-Mobile ist man laut Sprecherin Manuela Bruck derzeit dabei, rechtliche Fragen zu klären, schließlich habe man vom VwGH nur die Mitteilung erhalten, dass für T-Mobile das Gleiche gelte wie für die mobilkom.
Beide Unternehmen hatten 1998 1.800er-Frequenzen kostenlos von der Telekom-Control-Kommission [TKK] zugewiesen bekommen.
Dagegen hatte Mitbewerber One Beschwerde eingelegt, da dieser zuvor dafür zahlen musste. Die Zuweisungsbescheide wurden am 9. September 2003 vom VwGH wegen "Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften" aufgehoben.
Neuvergabe von Handylizenzen gefordertT-Mobile funkt weiter
Nun müssten sich die Juristen schlau machen, was für die mobilkom gelte. Man erwarte sich jedenfalls keine nachhaltigen Probleme, wie die mobilkom nütze auch T-Mobile die beanstandeten Frequenzen jedenfalls weiter, so T-Mobile.
Die zuständige Telekom-Regulierungsbehörde hatte bereits im Vorfeld bekannt gegeben, zu dem laufenden Verfahren keine Stellungnahmen abgeben zu wollen.
Auch ein Zeitrahmen für eine Entscheidung der TKK, die nun am Zug ist, wurde nicht genannt.
