25.09.2003

DEUTSCHLAND

Weg frei für Mannesmann-Prozess

Mit dem Verzicht auf eine Beschwerde in der Mannesmann-Affäre durch die deutsche Staatsanwaltschaft steht dem Beginn eines der spektakulärsten deutschen Wirtschaftsprozesse nichts mehr im Wege.

Gegen den Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom Montag, die Klagen in einigen Teilen nur eingeschränkt zuzulassen, wird die Staatsanwaltschaft keine Beschwerde einlegen, teilte die Behörde mit. Wann die Hauptverhandlung beginnt, ist allerdings weiter offen. Bisher stehe kein Termin fest, so eine Sprecher des Landgerichts.

Justizkreise gehen unterdessen davon aus, dass der Mannesmann-Prozess in diesem Jahr aller Voraussicht nach nicht mehr beginnt. Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung werden sich in den kommenden Wochen erst über Zeitplan und Termine verständigen.

Die Begründung

Die Staatsanwaltschaft begründete ihre Entscheidung damit, dass eine Beschwerde die Strafsache für einen nicht absehbaren Zeitraum verzögert hätte. Damit wäre die Belastung für die sechs Angeklagten wegen der längeren Verfahrensdauer nicht unerheblich verstärkt worden.