Weg frei für Mannesmann-Prozess
Mit dem Verzicht auf eine Beschwerde in der Mannesmann-Affäre durch die deutsche Staatsanwaltschaft steht dem Beginn eines der spektakulärsten deutschen Wirtschaftsprozesse nichts mehr im Wege.
Gegen den Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom Montag, die Klagen in einigen Teilen nur eingeschränkt zuzulassen, wird die Staatsanwaltschaft keine Beschwerde einlegen, teilte die Behörde mit. Wann die Hauptverhandlung beginnt, ist allerdings weiter offen. Bisher stehe kein Termin fest, so eine Sprecher des Landgerichts.
Justizkreise gehen unterdessen davon aus, dass der Mannesmann-Prozess in diesem Jahr aller Voraussicht nach nicht mehr beginnt. Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung werden sich in den kommenden Wochen erst über Zeitplan und Termine verständigen.
In dem Prozess müssen sich sechs prominente Manager und Gewerkschafter, darunter der Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und der frühere IG-Metall-Vorsitzende Klaus Zwickel, wegen Untreue und Beihilfe zur Untreue verantworten.
Abfindungsaffäre erschüttert DeutschlandDie Begründung
Die Staatsanwaltschaft begründete ihre Entscheidung damit, dass eine Beschwerde die Strafsache für einen nicht absehbaren Zeitraum verzögert hätte. Damit wäre die Belastung für die sechs Angeklagten wegen der längeren Verfahrensdauer nicht unerheblich verstärkt worden.
