07.07.2003

DEUTSCHLAND

Rauchfangkehrer wollen nicht spitzeln

Die Deutsche Polizeigewerkschaft [DpolG] ist gegen die Pläne einiger deutschen Bundesländer, beim "großen Lauschangriff" zivile Helfer wie Hausverwalter, Schlüsseldienste und Rauchfangkehrer einzusetzen.

"Dieser Vorschlag geht zu weit. Zivile Amtshelfer dürfen nicht zu Handlangern der Strafverfolgungsbehörden werden", erklärte der Gewerkschaftsvorsitzende Wolfgang Speck.

Auch der Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger [ZDS] wandte sich gegen die Idee. "Wir haben ein gutes Vertrauensverhältnis zu unseren Kunden, das wollen wir uns nicht verscherzen", so Verbandssprecher Johannes Töx.

Klage wegen Zulässigkeit

Speck betonte, gegen die Aufmerksamkeit von Bürgern bei der Strafverfolgung sei nichts einzuwenden. Würden jedoch Zivilisten beim großen Lauschangriff eingesetzt, werde jeder Besuch eines Handwerkers, Schornsteinfegers oder Briefträgers Misstrauen auslösen. Das dürfe nicht der Umgang der Bürger in einer Zivilgesellschaft sein.

Der Vorschlag sei deshalb "nicht nur für den Papierkorb", er komme überdies zum falschen Zeitpunkt, weil zunächst das Urteil des deutschen Verfassungsgerichtes [BVG] über die Zulässigkeit des großen Lauschangriffs abgewartet werden müsse.

Das BVG berät auf die Klage von FDP-Politikern seit letzter Woche, ob das Abhören von Privatwohnungen zur Strafverfolgung verfassungssrechtlich überhaupt zulässig ist.