24.06.2003

SUPREME COURT

Bildquelle: fuZo

Pornofilter in Büchereien Vorschrift

Der Oberste Gerichtshof der USA hat ein Gesetz bestätigt, das öffentlichen Büchereien die Ausstattung ihrer Computer mit Filtersoftware zur Blockierung von Pornoseiten vorschreibt.

Das entsprechende Gesetz, der "Children's Internet Protection Act", stammt aus dem Jahr 2000 und schreibt die Installierung einer derartigen Software vor, andernfalls gibt es keine staatliche Förderung für die Internet-Aktvititäten der betreffenden Bibliothek.

Kritiker des Gesetzes hatten von einer staatlich gesponserten Zensur gesprochen.

Büchereien entscheiden, was "passt"

Der "Children's Internet Protection Act" war von einem Gericht in Philadelphia aufgehoben worden - eine Entscheidung, die der Oberste Gerichtshof nunmehr rückgängig gemacht hat.

In dem Urteilsspruch wurde unter anderem die "traditionelle" Aufgabe der Bibliotheken hervorgehoben: zu entscheiden, welches Material in die eigene Sammlung passt und welches nicht.

Diese Aufgabe sei auch dann nicht beeinträchtigt, wenn das betreffende Material aus dem Internet stamme.