Universal verliert Rechtsstreit gegen Veoh

COPYRIGHT
15.09.2009

Ein Gericht in Los Angeles hat am Montag eine Klage des Musikkonzerns Universal Music gegen den Online-Videodienst Veoh zurückgewiesen.

Universal Music warf Veoh vor, Urheberrechtsverletzungen zu begünstigen. Das Gericht entschied, dass Veoh nach dem US-"Digital Millennium Copyright Act" (DMCA) nicht für die Inhalte verantwortlich gemacht werden könne, die von Nutzern auf die Seite geladen werden.

Universal kündigt Berufung an

Veoh habe nachweisen können, dass Videos, die urheberrechtlich geschütztes Material beinhalten, nach Beanstandungen der Rechteinhaber unverzüglich aus dem Angebot entfernt würden, heißt es in der Urteilsbegründung. Ein Anwalt von Universal Music bezeichnete das Urteil als "falsch" und kündigte Berufung an.

Milliardenklage gegen YouTube anhängig

Die Abweisung der Klage gegen Veoh ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund weiterer Klagen von US-Rechteinhabern gegen Online-Videoplattformen interessant. Vor einem New Yorker Gericht ist etwa eine Schadenersatzklage des Medienkonzerns Viacom gegen die Google-Videoplattform YouTube anhängig. Beobachter gehen davon aus, dass das Urteil im Fall Universal gegen Veoh durchaus Einfluss auf die Entscheidung haben könnte.

Veoh hatte sich bereits 2008 erfolgreich gegen eine Klage eines Pornoanbieters wegen Urheberrechtsverstößen zur Wehr gesetzt. Damals entschied ein US-Gericht, dass Veoh nicht dazu verpflichtet werden könne, Film-Uploads seiner Nutzer vor der Veröffentlichung zu kontrollieren.

Mehr zum Thema: