Videoplattform siegt in Urheberrechtsstreit

28.08.2008

Ein US-Gericht hat eine Klage eines Pornoanbieters wegen Urheberrechtsverstößen gegen die Online-Videoplattform Veoh zurückgewiesen. Der Spruch könnte auch Auswirkungen auf den Rechtsstreit zwischen Viacom und YouTube haben.

Ein kalifornisches Gericht urteilte am Mittwoch, dass Veoh nicht für die Inhalte verantwortlich gemacht werden könne, die von Nutzern auf die Seite geladen wurden, berichtete die "Los Angeles Times".

Der Richter wies damit eine Klage des Pornounternehmens Io Group gegen Veoh aus dem Jahr 2006 zurück. Der Erwachsenenunterhalter hatte Veoh vorgeworfen, nicht genug unternommen zu haben, um seine Nutzer am Upload von zehn Filmen zu hindern. Die Io Group hatte gefordert, dass Veoh Film-Uploads seiner Nutzer vor der Veröffentlichung kontrollieren müsse.

"Safe Harbor"

Veoh habe nachweisen können, nach Beanstandungen von Rechteinhabern Inhalte aus seinem Angebot entfernt zu haben, befand Richter Howard Lloyd. Damit sei das Unternehmen nach den "Safe Harbor"-Bestimmungen des Digital Millennium Copyright Act [DMCA] geschützt.

Das Gericht wies auch die Argumentation der Io Group zurück, dass Veoh durch das Konvertieren der von den Nutzern hochgeladenen Videos in das Flash-Format [Transcoding] die Urheberrechte des Unternehmens verletzt habe. Die Konvertierung der Videos erfolge automatisch. Veoh sei am Upload der Inhalte nicht beteiligt.

Google erfreut

Über den Richterspruch zeigte sich auch das Internet-Unternehmen Google erfreut, dessen Online-Videotochter YouTube vom US-Medienkonzern Viacom auf eine Milliarde Dollar Schadenersatz wegen Urheberrechtsverletzungen geklagt wurde.

Das Urteil bestätige, dass Online-Videoanbieter wie YouTube, die sich an die Gesetze halten und gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen, nichts zu befürchten hätten, sagte eine Unternehmenssprecherin.

Der New Yorker Richter, der den Fall demnächst verhandeln wird, ist nicht an den Spruch des kalifornischen Gerichts gebunden. Beobachter gehen jedoch davon aus, dass das Urteil durchaus Einfluss auf die Entscheidung haben könnte.

Zuletzt hatte das New Yorker Gericht in dem Rechtsstreit angeordnet, dass Google sämtliche YouTube-Nutzerdaten an den US-Medienkonzern aushändigen müsse. Google setzte nach wochenlangem Streit die Anonymisierung der Daten durch.

(futurezone | Reuters)