D: Politiker klagt T-Mobile auf Datenherausgabe
Der deutsche Grünen-Politiker Malte Spitz hat den Mobilfunker T-Mobile geklagt. Dieser hatte sich geweigert, Spitz alle über ihn gespeicherten personenbezogenen Daten zu übergeben - darunter auch jene aus der Vorratsdatenspeicherung.
Mit seiner Klage gegen T-Mobile will Spitz auf die seiner Ansicht nach weiter bestehenden Gefahren durch die Vorratsdatenspeicherung aufmerksam machen. "Ich möchte alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten erfahren", sagte Spitz der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Die Klage gegen die Deutsche-Telekom-Tochter sei bereits beim Amtsgericht Bonn eingereicht worden.
T-Mobile habe sich wie andere Mobilfunkanbieter geweigert, seinem einfachen Auskunftsersuchen nachzukommen. Dabei habe er nach Paragraf 34 Bundesdatenschutzgesetz einen allgemeinen Auskunftsanspruch über erfasste und aufbewahrte persönliche Informationen, sagte Spitz, der dem Bundesvorstand der Grünen angehört. "Technisch ist die Herausgabe der Informationen auch kein Problem. Die Strafverfolgungsbehörden fragen Daten häufig ab und erhalten binnen weniger Stunden Auskunft."
Nutzloses Datenschutzgesetz
Spitz will zeigen, dass auch die am 1. September in Kraft tretende Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes keinen ausreichenden Schutz vor Datenmissbrauch biete. Da er den Push-Dienst für seine E-Mails auf dem Handy nutze, würden alle paar Minuten Verbindungs- und Standortdaten erzeugt. "Diese Informationen ergeben ein Bewegungsprofil von einer Detailtreue, die selbst mit einer GPS-Wanze am Auto kaum erreicht werden kann."
Bei der Auswertung der Daten könnten so auch Profile über Freunde, Familie und weitere Kontakte erstellt werden. "Mich interessiert, ob mein Privatleben mit der Vorratsdatenspeicherung durchforstet werden kann und welche Fehler sich möglicherweise in die Datenberge einschleichen."
Den Datensammlern ausgeliefert
Das Bundesverfassungsgericht hatte den Zugriff von Sicherheitsbehörden auf Telefon- und Internet-Daten der Verbraucher eingeschränkt. Die seit Jahresanfang ohne konkreten Verdacht gespeicherten "Vorratsdaten" zu einzelnen Verbindungen dürfen nur an die Polizei übermittelt werden, wenn es um die Abwehr einer dringenden Gefahr oder um die Sicherheit des Staates geht. Der Handel mit persönlichen Daten wird durch die Gesetzesnovellierung nur noch gestattet, wenn die Betroffenen ausdrücklich zugestimmt haben.
Spitz sagte, die Regierung habe die massenhafte Speicherung von persönlichen Daten veranlasst, schaffe es aber auch mit dem neuen Gesetz nicht, den nötigen Datenschutz und die Auskunftsrechte der betroffenen Personen durchzusetzen. "Datenberge werden immer größer, und die Bürgerinnen und Bürger werden in ihren Rechten gegenüber den Unternehmen mehr gebremst als gestärkt", sagte der Grüne.
In Österreich soll die Umsetzung der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, mit der alle Handystandortdaten, Telefon- und E-Mail-Verbindungsdaten verdachtsunabhängig für mindestens sechs Monate gespeichert werden müssen, im September dieses Jahres vorgestellt werden.
(dpa)
