21.04.2003

MELDEDATEN

Bildquelle: ORF.at

Kritik an Berechtigung für Online-Abfragen

Im Zusammenhang mit der umstrittenen Vermarktung von Meldedaten durch das Innenministerium wurden jetzt neue Vorwürfe erhoben.

Zum Stichtag 1. Jänner 2003 wurden 690 Berechtigungen für Online-Abfragen aus dem "Zentralen Melderegister" [ZMR] vergeben, wie von Bundesminister Ernst Strasser [ÖVP] in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage angegeben wurde.

Davon seien 32 für Berufsdetektive, Bewachungsunternehmen, Inkassobüros und Auskunfteien "rechtswidrig" meint SPÖ-Konsumentensprecher Johann Maier. Weitere 64 für Banken und Versicherungen seien zumindest "fraglich".

ÖVP-Konsumentensprecher Hannes Missethon wies unterdessen den Vorwurf der rechtswidrigen Weitergabe von Meldedaten als "haltlos" zurück.

Keine Berechtigung

Laut Meldegesetz sind Berechtigungen für Online-Anfragen nicht nur an Behörden, sondern auch an andere Personen zu vergeben, wenn glaubhaft ist, "dass diese Personen regelmäßig Meldeauskünfte zur erwerbsmäßigen Geltendmachung oder Durchsetzung von Rechten oder Ansprüchen benötigen, wobei eine derartige Abfrage im konkreten Fall nur für die glaubhaft gemachten Zwecke erfolgen darf".

Aus Sicht Maiers schließt dieser Passus Berufsgruppen wie Berufsdetektive, Bewachungsunternehmen, Inkassobüros und Auskunfteien von einer Berechtigung aus.

Laut der Anfragebeantwortung sind bis Jahresbeginn - das ZMR hat seine Tätigkeit am 1. März 2002 voll aufgenommen - 707 Anträge auf derartige Abfrageberechtigungen gestellt worden. Ein Antrag wurde abgelehnt, 16 wurden zurück gezogen. Tatsächlich durchgeführt wurden 363.517 einzelne Anfragen.

Die Behörden haben diese Möglichkeit des ZMR in gleichem Zeitraum 18.151.470 mal genutzt. An Verwaltungsabgaben für die Berechtigungen und die Anfragen hat das Innenministerium 884.000 Euro eingenommen. Die Kosten für das Register werden für das Vorjahr mit 4.862.000 Euro angegeben.

Überprüfung bezweifelt

Maier bezweifelt außerdem, dass seitens des Innenministeriums - wie in der Beantwortung angegeben - tatsächlich 10.000 Online-Anfragen auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft worden seien, da der personelle Aufwand zu hoch sei.

Dazu komme, dass eine derartige Überprüfung gar nicht möglich sei, wenn die Anfrage etwa von einem Rechtsanwalt [352 Berechtigungen] oder einem Wirtschaftstreuhänder komme. Diese Gruppen könnten sich auf Berufsgeheimnis berufen und müssten die Beziehungen zu ihren Klienten nicht offen legen, so Maier weiter.

Als Konsequenz aus dieser Kritik hat Maier Ende März im Nationalrat einen Antrag auf Änderungen beim Meldegesetz eingebracht. Ziel ist, dass bei jeder Anfrage aus dem ZMR ein rechtliches Interesse an der Anfrage geltend gemacht werden muss. Auch solle jede Anfrage registriert werden, um eine Kontrolle auch im Nachhinein gewährleisten zu können.