US-Regierung unterstützt Musikindustrie
Im seit August 2002 andauernden Rechtsstreit zwischen der US-Musikindustrie und dem Provider Verizon, hat sich nun die US-Regierung auf die Seite der RIAA [Recording Industry Association of America ] geschlagen.
In dem Prozess, der als Testfall für das US-Copyright-Gesetz "Digital Millennium Copyright Act" [DMCA] gesehen wird, geht es darum, ob der Provider die Identität eines vermeintlichen Tauschbörsen-Piraten preisgeben muss oder nicht.
Ein Bezirksgericht hat bereits Anfang 2003 entschieden, dass Verizon den Forderungen der Industrie Folge leisten muss, doch der Provider nahm das Urteil nicht hin sondern legte Berufung ein.
Verizon ist enttäuscht
"Wir haben eigentlich erwartet, dass die Regierung die wichtigen
Datenschutz- und Sicherheitsaspekte hinter der eigentlichen
Copyright-Klage erkennt," erklärte Verizon Vize-Präsidentin Sarah
Deutsch. "Die RIAA will doch nur unlimitierten Zugang zu privaten
Nutzerdaten."
Verizon wehrt sich weiter gegen RIAAKein Verstoß gegen Bürgerrechte
Die RIAA beruft sich bei ihrer Forderung auf Kapitel 512 des Digital Millennium Copyright Acts [DMCA]. Dorft sei genau festgelegt, dass ein Urheberrechtehalter das Recht darauf habe von einem Provider Informationen über einen Teilnehmer zu verlangen, falls dieser Copyright-geschütztes Material anbiete. Dazu sei nicht einmal eine vorherige richterliche Bestätigung notwendig.
Verizon hingegen sieht sich von der Regelung nicht betroffen, da man die illegalen Inhalte bei einem Peer-to-Peer-Netzwerk nicht selbst anbiete, sondern nur die Leitung zur Verfügung stelle. Die Daten befänden sich auf der privaten Festplatte des Users.
Verizon beruft sich zum Schutz der Privatsphäre seiner Kunden auf das First Amendment der amerikanischen Verfassung, die Garantie der Freiheit der Rede.
Doch das US-Justizministerium unterstützt nun die Musikindustrie und bestreitet jeden Verstoß gegen die verfassungsmäßigen Bürgerrechte. Vielmehr sei der Schutz der Urheberrechte im Sinne des First Amendment.
Nur Nutzerdaten von Piraten betroffen
Das Justizministerium argumentierte, dass die Bürgerrechte von
normalen Nutzern nicht angegriffen würden, da der DMCA sich nur
gegen diejenigen richte, die ein Copyright verletzten.
RIAA besteht auf Auslieferung von PiratenRIAA gibt sich siegessicher
"Die Entscheidung des Justizministeriums untermauert das, was wir schon lange sagen: Urheberrechtsinhaber haben ein klares und eindeutiges Recht darauf, genaue Untersuchungen anzustellen, wer ihre Rechte online verletzt. Dieses Recht hat uns die Verfassung gegeben," so Matt Oppenheimer, Vizepräsident der RIAA.
"Verizons hartnäckige Versuche die P2P-Piraten zu schützen werden scheitern," zeigt sich Oppenheimer siegessicher.
