RIAA besteht auf Auslieferung von Piraten
Die Musikindustrie versucht mit allen Mitteln ihren vorläufigen Sieg gegen Verizon vor Gericht zu wahren und ist der Meinung, dass dem Provider gar nichts anderes übrig bleibt, als die Identität eines vermeintlichen Tauschbörsen-Piraten preiszugeben.
Verizons Antrag auf Berufung sei nur ein unverschämter Versuch sich seiner Verantwortung vor dem Gesetz zu entziehen, attackierte die Recording Industry Association of America [RIAA] den Provider vor Gericht.
"In Wirklichkeit geht es Verizon doch nicht um den Datenschutz," griff Matthew Oppenheim, Vizepräsident der RIAA, Verizon an. "In vertraulichen Gesprächen wurde uns zugesichert, man würde einige Kunden-Identitäten preisgeben, solange es bei einigen wenigen bliebe."
Präzedenzfall läuft seit August 2002
Die RIAA hatte bereits Ende August 2002 bei dem Gericht in
Washington eine einstweilige Verfügung gefordert, um den Provider
Verizon Communications auf rechtlichem Wege zu zwingen, den Namen zu
nennen.
Erster Tauschbörsennutzer soll vor Gericht"Piraten haben kein Recht auf anonymes Verbrechen"
In Kapitel 512 des Digital Millennium Copyright Acts [DMCA] sei genau festgelegt, dass ein Urheberrechtehalter das Recht darauf habe von einem Provider Informationen über einen Teilnehmer zu verlangen, falls dieser Copyright-geschütztes Material anbiete. Der Provider müsse der Forderung außerdem sofort Folge leisten, eine vorherige richterliche Bestätigung sei nicht notwendig.
Verizon sieht sich jedoch von dieser Regelung nicht betroffen, da man die illegalen Inhalte bei einem Peer-to-Peer-Netzwerk nicht selbst anbiete, sondern nur die Leitung zur Verfügung stelle. Die Daten befänden sich in diesem Fall auf der privaten Festplatte des Users.
"Das geht weit über den privaten Bereich hinaus," sagte Oppenheim. "Die User nutzen öffentliche Netzwerke um hunderte an Songs von ihrer Festplatte Millionen von Usern anzubieten. Das ist nicht mehr nur im privaten Rahmen. Diese Piraten haben doch kein Recht darauf, ihre Verbrechen anonym zu begehen."
Auch EarthLink soll nun Userdaten preisgeben
Die Musikindustrie macht anscheinend ernst, was ihr aktives
Vorgehen gegen einzelne Nutzer von Online-Tauschbörsen betrifft.
Verizon ist nicht der einzige Provider, den die RIAA derzeit zur
Herausgabe von Userdaten zwingen will. Jonathan Whitehead,
Mitarbeiter der RIAA, gab bekannt eine ebensolche Forderung diese
Woche auch an den Provider EarthLink geschickt zu haben.
Verizon wehrt sich weiter gegen RIAA"RIAA will doch nur unlimitierten Zugang zu Nutzerdaten"
Sarah Deutsch, Vizepräsidentin bei Verizon, kontert: "Das ist doch nur der verzweifelte Versuch der RIAA, die Öffentlichkeit von ihrem wahren Vorhaben abzulenken: Sie wollen unlimitierten Zugang zu privaten Nutzerdaten."
Weiters habe man der RIAA vor längerer Zeit bereits angeboten, den betroffenen Usern Abmahnungen der Musikindustrie weiterzuleiten, ohne dabei deren Identitäten zu verraten. "Aber die RIAA hat natürlich abgelehnt," sagte Deutsch.
Das Verfahren gelangt erst dann vor ein Berufungsgericht, wenn Richter John Bates seine Zustimmung zu einer vorläufigen Aussetzung des Urteils gibt. Die nächste Anhörung ist für den 13. Febuar angesetzt.
