04.04.2003

BERUFUNG

Bildquelle: fuZo

Richter stellt Urteil gegen MS in Frage

Microsoft hat vor einem US-Bundesberufungsgericht die Aufhebung der gerichtlichen Verfügung beantragt, mit ein US-Bundesrichter aus erster Instanz das Unternehmen zur Übernahme einer aktuellen Java-Version in sein Betriebssystem zwingen wollte.

Auch Richter Paul Niemeyer, einer von drei Berufungsrichtern, stellte die einstweilige Verfügung in Frage. Möglicherweise sei das Urteil nicht gerechtfertigt und Sun entstehe daraus ein unwiderruflicher Vorteil.

MS-Anwalt David Tulchin bezeichnete das vorangegangene Urteil als "beispiellos und ungewöhnlich". Sun hätte keinen unmittelbaren und "irreparablen" Schaden nachweisen können, damit entfalle eine der Voraussetzungen für die einstweilige Verfügung.

Lloyd Day, Anwalt von Sun, stimmte zwar zu, dass der Fall "ungewöhnlich" sei, aber das sei er allein wegen Microsofts wettbewerbsfeindlichen Verhalten und "außergewöhnliche Fälle benötigen nun mal außergewöhnliche Entscheidungen".

Die Vorgeschichte

Anfang Jänner 2003 wurde Microsoft von Richter Frederick Motz dazu vergattert, Suns Java-Version in Windows einzubauen und eine eigene Java-Implementierung nicht mehr auszuliefern.

In seiner Begründung erklärte der Richter Konzern "MS setze sein PC-Monopol ein, um Marktbedingungen zu schaffen, die ihn unfair bevorteilen".

Sun hatte MS wegen Geschäftsschädigung auf mehr als eine Milliarde USD Schadenersatz verklagt. Microsoft hatte das Betriebssystem Windows XP im Oktober 2001 ohne Zugangsmöglichkeit für die Java-Software von Sun auf den Markt gebracht.