Neuregelung von Section-Control tritt in Kraft

STVO-NOVELLE
26.03.2009

Auch videogestütze Abstandsmessungen wieder erlaubt

Ab sofort ist auf Österreichs Straßen die videogestützte Abstandsmessung wieder erlaubt. Mit der 22. Novelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO), die am Donnerstag in Kraft trat, wurde die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, berichten die Autofahrerclubs ARBÖ und ÖAMTC in einer Aussendung.

Die Novelle ermöglicht künftig abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachungen (Section-Control) wie auch punktuelle Geschwindigkeitsmessungen. Abstandsmessungen können von der Exekutive mit fix installierten Messgeräten, "aber auch durch Sicherheitskräfte in Fahrzeugen wie zum Beispiel Zivilstreifen" durchgeführt werden, sagte ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.

"Rotlichkameras" im Einsatz

Mit der Novelle können ab sofort auch Fahrzeuglenker von vorne geblitzt werden. "Allerdings müssen alle anderen Personen auf den Bildern unkenntlich gemacht werden", so Hoffer. Laut ARBÖ sind österreichweit elf Abstandsmessgeräte im Einsatz.

Legalisiert wurden mit der Novelle auch "Rotlichtkameras". Das sind Kameras, die auslösen, wenn ein Fahrzeug bei Rotlicht in eine Kreuzung einfährt. Bisher war der Einsatz derartiger Kameras rechtlich fragwürdig.

Schwerpunkt Datenschutz

Schwerpunkt der StVO-Novelle ist der Datenschutz bei Fotografien und Videos im Straßenverkehr. Abstandsmessungen mit Foto und Video waren wegen einer Kritik des Verfassungsgerichtshofes im Februar gekippt worden.

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