Neuregelung für Section-Control

VERKEHR
12.02.2009

Verkehrsausschuss beschließt Gesetzesnovellen

Laut Mitteilung der Parlamentskorrespondenz vom Donnerstag hat der Verkehrsausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und BZÖ Novellen zur Straßenverkehrsordnung und zum Kraftfahrgesetz verabschiedet, mit denen die Bestimmungen zur abschnittsbezogenen Geschwindigkeitsüberwachung (Section-Control) aktualisiert werden (22. StVO-Novelle). Grünen und FPÖ gingen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen dabei nicht weit genug. Sie lehnten die Gesetzesnovellen ab.

Die Neufassung der Gesetze war nötig geworden, nachdem der Verfassungsgerichtshof am 15. Juni 2007 mehr Präzision in den Bestimmungen zum Einsatz der Section-Control eingefordert hatte.

Äquivalent zur Radarbox

Die Section-Control soll nur dort zur Anwendung gelangen, wo "besonderen Gefahrensituationen begegnet werden muss", so die Ausschussfeststellung. Die zulässigen Einsatzzwecke sollen jenen bei der Geschwindigkeitsüberwachung durch Radarboxen entsprechen.

Laut Parlamentskorrespondenz enthalten die Bestimmungen restriktive Datenverwendungs- und -löschungsregelungen. Diese sollen einerseits sicherstellen, dass die gewonnenen personenbezogenen Daten nur für Verwaltungsstrafverfahren, die unmittelbar an die konkreten Übertretungsfälle anschließen, weiterverwendet werden dürfen. Technische Maßnahmen sollen ergriffen werden, um zu gewährleisten, dass Unbeteiligte, die auf den Fotos ersichtlich sind, unkenntlich gemacht und Daten von Dritten, die keine Verwaltungsübertretung begangen haben, sofort gelöscht werden.

Bildquellen für Medien

Medien sollen die Bildquellen der Section-Control zur Verfügung gestellt werden, wenn es "im Einzelfall ein Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit über spezifische Verkehrs- bzw. Witterungsbedingungen auf bestimmten Straßenabschnitten gibt". Eine Identifizierung von Fahrzeugen und Personen dürfe damit nicht verbunden sein.