Kein Tantiemenregen für Eminem
Die frühere Produktionsfirma des US-Rappers Eminem hat einen Rechtsstreit über Download-Tantiemen gegen den Musikkonzern Universal Music Group verloren.
Ein kalifornisches Bezirksgericht entschied am Freitag in einer Klage, die die frühere Eminem-Produktionsfirma F. B. T. gegen die Universal Music Group (UMG) angestrengt hatte, dass Verkäufe von Downloads als Vertriebs- und nicht als Lizenzgeschäft zu werten seien.
Mit dem Urteil wies das Gericht höhere Ansprüche der Eminem-Produzenten an den Einnahmen aus den Download-Verkäufen des Musikers zwischen 2003 und 2008 zurück. F. B. T. hatte von dem Musikkonzern 1,3 Millionen Dollar (rund eine Million Euro) an Nachzahlungen gefordert.
Während bei Lizenzgeschäften Künstler und Plattenfirma jeweils die Hälfte der Einnahmen erhalten, fließen bei Vertriebsgeschäften lediglich zwölf Prozent der Einnahmen an die Künstler.
Musterprozess
Ein Richterspruch zugunsten der Produktionsfirma hätte nach Ansicht von Branchenbeobachtern zahlreiche Klagen anderer Musiker nach sich gezogen, deren Verträge den Download- und Klingeltonverkauf noch nicht vorsehen.
Auch in den Verträgen, die F. B. T. 1998 mit der Universal-Tochter Aftermath abgeschlossen hatte, war von Downloads noch keine Rede gewesen. F. B. T. gehört den Brüdern Mark und Jeff Bass, die Eminem 1995 entdeckten. Sie überlegen nun, gegen das Urteil zu berufen.
Abrechnungsfehler
Ganz leer ging F. B. T. in dem Prozess dennoch nicht aus. Universal räumte vor Gericht einen Abrechnungsfehler bei den Tantiemen ein und muss an das Produzententeam 159.000 Dollar (rund 126.000 Euro) nachzahlen.
(futurezone/AP)
